Was als einer von vielen umstrittenen Vorstößen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) begann, ist zu einem konkreten Vorhaben geworden: die sogenannte Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber. Kickl kündigte am Montagvormittag eine entsprechende Verfassungsänderung an. Brisant: In einem ersten Schritt sollen nicht die Gerichte die Sicherungshaft verhängen, sondern das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen. Außerdem soll es ab kommendem Freitag nur mehr Ausreise- und keine Erstaufnahmezentren geben. In diesen sollen sich Asylwerber künftig „freiwillig zu einer Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh verpflichten“.
Die Idee: Gefährliche Asylwerber sollen eingesperrt, eine Reform in Einklang mit EU-Recht vorgelegt werden. Anlass dafür ist der Mord an einem Sozialamtsleiter in Dornbirn, mutmaßlich begangen durch einen kriminellen Asylwerber. Dieser hätte unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht eingesperrt werden können, betonte Innenminister Kickl, der am Vormittag erste Details zur Sicherungshaft präsentierte. „Es gibt hier eine Lücke im Rechtssystem, und diese Lücke muss geschlossen werden“, so Kickl.
„Wenn wir den Umweg über Gerichte gehen, sind die Kandidaten über alle Berge“
Der Ressortchef kündigte eine Verfassungsänderung an und betonte, dass er „explizit von Asylwerbern“ spreche. Brisant: Die Verhängung der Sicherungshaft soll vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorgenommen werden. „Wenn wir den Umweg über die Gerichte gehen müssen, sind die Kandidaten schon über alle Berge“, meint Kickl. Innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist soll dann aber das Gericht zum Zug kommen und entscheiden, „ob die Sicherungshaft in dieser Form noch zulässig ist“.
Kickl wendet sich in Schreiben an Opposition
Für das Vorhaben braucht es, wie bereits berichtet, die Zustimmung der Opposition. Schließlich handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Verfassung, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Kickl informierte auch darüber, dass er in einem Schreiben an die Opposition - erhalten haben dieses SPÖ und NEOS, die als Beschaffer für eine Zweidrittelmehrheit infrage kommen - appelliert, „aus dem Nörgler- und Raunzer-Modus herauszukommen und etwas zu tun, das die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung erhöhen kann“.
Ab Freitag nur noch Ausreise- und keine Erstaufnahmezentren mehr
Zusätzlich kündigte Kickl bei der Pressekonferenz ein „neues Konzept zur Unterbringung und Verfahrensführung an“: „Mit Wirkung vom 1.3.2019 wird es in Österreich keine Erstaufnahmezentren mehr geben, sondern nur mehr Ausreisezentren.“ In diesen Zentren - infrage kämen vorerst Traiskirchen und Thalham, „letzten Endes wäre aber jede Bundeseinrichtung dazu geeignet“ - soll als Erstes die Identität der Personen geprüft werden, die ins Asylverfahren eintreten. Das sowie die Ermittlung der Reiseroute sowie die Ergebnisse der weiteren Nachforschungen ergebe dann eine Gefährdungsprognose. Zudem soll eine „ganz intensive“ Rückkehrberatung stattfinden.
Jene mit einer geringen Wahrscheinlichkeit auf einen Asylstatus würden dann in diesen Zentren bleiben und hätten Mitwirkungspflicht. Darüber hinaus würde eine Gebietsbeschränkung angeordnet und jeder müsse eine Anwesenheitserklärung unterschreiben, in der er sich für eine Nachtruhe zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr früh verpflichtet. Kickl betonte die Freiwilligkeit, sagte aber gleichzeitig, dass man für „den, der das nicht unterschreibt, einen Ort finden wird, der weit entfernt von Ballungszentren liegt, wo wenig Anreiz besteht, sich in der Nacht herumzutreiben“.
Kronen Zeitung/krone.at
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