Schwer durchschaubar

8 Fragen zu dem Theater um den Karfreitag

Österreich
27.02.2019 06:18

Eigentlich gab es schon eine Karfreitags-Lösung mit einem halben Feiertag, doch die wurde in letzter Sekunde über Bord geworfen. Am Mittwoch beschließt die türkis-blaue Regierung nun ein kompliziertes Konstrukt, für das ein sogenannter persönlicher Feiertag kreiert worden ist. Wer frei haben will, muss sich dafür allerdings einen Urlaubstag nehmen - und zwar aus dem bestehenden Anspruch. Evangelische und Altkatholiken verlieren ihren gesetzlichen Feiertag. Wird, auf ausdrücklichen Wunsch des Chefs, doch gearbeitet, gibt es mehr Geld und einen zusätzlichen freien Tag. Die schwer durchschaubare Regelung wirft unzählige Fragen auf, die „Krone“ versucht, die wichtigsten zu beantworten.

Wer hat nun am Karfreitag frei?
 Einen gesetzlichen Anspruch gibt es für niemanden mehr. Mit der Streichung will die Regierung auch in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Die Arbeitnehmer können künftig aber einen ihrer Urlaubstage zu einem persönlichen Feiertag machen. Dieser kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden.

Hat die Regierung nicht gesagt, dass niemandem etwas weggenommen wird? Wie verhält sich das jetzt bei den Angehörigen der Evangelischen Kirche?
 Evangelische und Altkatholiken verlieren tatsächlich einen Feiertag. Sie können sich aber natürlich mit ihrem persönlichen Feiertag freinehmen. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker, der vehement gegen die Halbtages-Lösung gewesen ist, zeigt sich nun zufrieden - „mit einem Wermutstropfen“. Das sei die Tatsache, dass der freie Tag aus dem Urlaubskontingent zu nehmen ist. Aber die Variante sei diskriminierungsfrei, so Bünker.

Der evangelische Bischof Michael Bünker und Kardinal Christoph Schönborn (Bild: APA/HANS PUNZ, APA/ROLAND SCHLAGER, APA/HELMUT FOHRINGER. stock.adobe.com, krone.at-Grafik)
Der evangelische Bischof Michael Bünker und Kardinal Christoph Schönborn

Warum wurde nun noch einmal eine neue Regelung getroffen?
 Die Regierung wollte es sich nicht mit der Kirche verscherzen. So wurde von Montag auf Dienstag bis drei Uhr Früh verhandelt, dann wieder ab halb neun Uhr. Zum persönlichen Feiertag hat auch die Bischofskonferenz ihren Segen erteilt.

Und was passiert, wenn sich jeder freinimmt?
 Das werde, laut Regierung, nicht passieren. Es könne aber natürlich vorkommen, dass ein Unternehmen die Arbeitnehmer bittet, doch zu arbeiten. Freiwillig. Dann erhält der Mitarbeiter für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag, und der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

Das gilt aber nur für jene Arbeitnehmer, die eigentlich einen Urlaubstag beantragt haben?
 Ja. Wer keinen persönlichen Feiertag angemeldet hat und ganz normal zur Arbeit geht, erhält kein zusätzliches Gehalt.

(Bild: APA/Hans Klaus Techt)

Von wem stammt dieser Vorschlag ursprünglich?
 Vom Handelsverband. Dieser zeigt sich hocherfreut, schließlich schlug er schon im Jänner vor: „Ein möglicher Lösungsweg, den der Handel mittragen würde: Es gibt keinen zusätzlichen allgemeinen Feiertag und keinen zusätzlichen Urlaubstag für alle, sondern ein Urlaubstag wird kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf Urlaub bei bestimmten religiösen Festivitäten.“ Auch die Wirtschaftskammer ist angetan vom neuen Karfreitags-Konzept.

Und was sagt die Opposition?
 Naturgemäß nichts Gutes zu den Plänen der Regierung. Die SPÖ nennt die neue Lösung „völlig untauglich und arbeitnehmerfeindlich“. Den NEOS geht alles zu schnell, und die Liste Jetzt beklagt einen „Urlaubsraub“. Die Gewerkschaft ortet eine „Verhöhnung der Arbeitnehmer“, und die Arbeiterkammer spricht von einem „Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer“.

(Bild: ROLAND SCHLAGER/APA/picturedesk.com)

Wie geht es mit der Regelung nun weiter?
 Wie schon so oft wird es keinen Ministerratsbeschluss und damit keine Begutachtung geben. Im Plenum am Mittwoch wird die Regierung einen Abänderungsantrag einbringen und mit ihren Stimmen beschließen. Der persönliche Feiertag muss grundsätzlich drei Monate zuvor angemeldet werden, für heuer gilt eine kürzere Frist.

Doris Vettermann, Kronen Zeitung

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