Steigt auf 7,14 Mio. €

Regierung hebt jetzt auch Wahlkampfkostengrenze an

Österreich
28.02.2019 10:19

Die türkis-blaue Bundesregierung will nicht nur die Parteienförderung anheben, sondern auch die Wahlkampfkostengrenze und die Grenzwerte für die Offenlegung von Parteispenden. Damit sollen die Parteien künftig nicht nur jährlich mehr Geld bekommen - sie dürfen in Wahlkämpfen auch mehr ausgeben und höhere Spenden geheim halten. Derzeit beträgt die Wahlkampfkostengrenze sieben Millionen Euro, mit der nun geplanten Erhöhung steigt sie um 140.000 Euro auf 7,14 Millionen Euro an. 

Die Regierungsparteien haben einen entsprechenden Antrag im Nationalrat eingebracht. Zudem planen ÖVP und FPÖ eine jährliche Anhebung der Parteienförderung

Anhebung der Parteienförderung bringt Parteien 590.000 Euro mehr
Diese bringt den Parlamentsparteien heuer rund 590.000 Euro mehr - dazu kommt noch eine gute Viertel Million Euro, weil auch die Sonderförderung für die Europawahl steigt. Bei der EU-Wahl steht den Parteien nämlich eine Wahlkampfkostenrückerstattung zu, die nun von 2,0 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht wird. Derzeit steigt die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Dies wäre heuer der Fall gewesen, womit neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkosten- und Spendengrenzen gestiegen wären.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER, APA, krone.at-Grafik)

FPÖ wolllte Großspenden an die Parteien abdrehen
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner jedoch gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der türkis-blaue Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3570 Euro (bisher 3500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung rückwirkend mit 1. Jänner.

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache

Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger appellierte allerdings an die Politik, zumindest die Schwellenwerte bei den Parteispenden nicht zu erhöhen. „Die Werte sind ohnehin relativ hoch“, so Sickinger.

In Summe erhalten die Parteien damit heuer gut 43 Millionen Euro vom Bund. Davon fließen 9,9 Millionen Euro an die ÖVP, 8,49 Millionen an die SPÖ und 8,21 Millionen Euro an die FPÖ. Die NEOS erhalten 1,85 und die Liste Jetzt 1,58 Millionen Euro. Die Sonderförderung für die EU-Wahl wird erst nach der Wahl entsprechend der Stimmenzahl vergeben. Hier steht auch die Gesamtsumme noch nicht exakt fest, weil die Zahl der Wahlberechtigten erst ermittelt wird. Basierend auf den Werten der EU-Wahl 2014 wären es aber gut 13 Millionen Euro.

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