Kärntner Kuh-Gipfel

Landesgesetz wird geändert: Neue Regeln auf Almen

Kärnten
28.02.2019 21:22
Im Süden wird nach dem „Kuh-Urteil“ eifrig an einer Lösung zum Schutz der Almbauern gearbeitet. Bei einem Gipfel wurden Donnerstag Maßnahmen erarbeitet: Der Versicherungsschutz wird ausgeweitet, das Landesgesetz geändert.

Das Urteil, wonach ein Tiroler Bauer nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine Touristin zu einer Rekordstrafe verdonnert wurde, sorgt für Verunsicherung.

Nach den Tirolern arbeiten jetzt auch in Kärnten Landwirtschaft, Tourismus, Alpine Vereine und Politik an Lösungen zum Schutz der Landwirte vor drohenden Klagen. Ein „Kuh-Gipfel“ brachte Donnerstag erste Ergebnisse.

  • Für die Bewirtschafter der 1776 Almen in Kärnten soll eine teilweise bereits bestehende Haftpflichtversicherung ausgeweitet werden, um Bauern bei Vorfällen schadlos zu halten.
  • Neben einer Nachschärfung bei der Sorgfaltspflicht für Tierhalter auf Bundesebene (ABGB), soll auch das Kärntner Landessicherheitsgesetz geändert werden. Gesetzlich verankert soll auch die Eigenverantwortung von Einheimischen und Touristen werden, die sich auf den Almen bewegen (Wegefreiheit im Berglande). Die VP hat gleich nach dem Gipfel im Landtag einen Antrag zur Gesetzesänderung eingebracht.
  • Damit es erst gar nicht zu gefährlichen Vorfällen kommt, sollen Wanderer mit Informationskampagnen über das richtige Verhalten auf Almen aufgeklärt werden.

Offen bleibt die Vorgehensweise bei Radfahrern: „Versicherungen steigen aus, wenn es zu Unfällen zwischen Mountainbikern und Kühen kommen sollte“, heißt es. Besonders problematisch sei auch die Situation mit Hundehaltern, da Kühe auf die Tiere besonders gereizt reagieren können. „Hier muss es gesetzliche Nachschärfungen geben“, fordert Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler.

Porträt von Thomas Leitner
Thomas Leitner
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