Was droht Sportlern?

Doping: Lebenslang oder Haft? Recht widerspricht

Sport-Mix
04.03.2019 17:24

Die dreifache deutsche Biathlon-Olympiasiegerin Kati Wilhelm will Haftstrafen für dopende Sportler. In Österreich fordert der Radsportverband ÖRV lebenslange Sperren für Doping-Sünder. Die Rechtslage schaut jedoch ganz anders aus - die ist seit 10 Jahren mehr oder weniger unverändert. Das, was sich verändert hat, ist das gesellschaftliche Klima rund um das Doping, meint im Interview mit krone.at David Müller von der NADA.

ÖRV-Präsident Otto Flum sprach sich am Montag gegenüber der „APA“ für ein strengeres Bundesgesetz gegen Sportbetrug aus. „Das sind Berufssportler und die sind nach dem Strafgesetz zu beurteilen.“ Und auch Radprofi Matthias Brändle zeigte sich von den Doping-Fällen rund um Stefan Denifl und Georg Preidler „schockiert“. „Ich hätte diese Sportler wirklich vor anderen Leuten verteidigt, niemals hätte ich so etwas geahnt oder gar erwartet. Es scheint, als wäre ich einfach zu naiv gewesen“, schrieb der Vorarlberger am Montag auf Facebook. Er selbst habe sich nie einen Vorteil durch Doping verschafft.

(Bild: NADA)

Der Schock sitzt also tief, viele Sportler zeigen sich wütend auf die Doping-Sünder und fast niemand zeigt Verständnis - oder will dem ganzen Problem auf den Grund gehen, indem er oder sie sich eingehend mit der Doping-Problematik und mit dem Schicksal der Dopenden befasst. David Müller (oben im Bild) von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) steht dieser Entwicklung skeptisch gegenüber.

(Bild: GEPA)

Sportliche Konsequenzen
Auch weil viele das derzeit gültige Recht gar nicht kennen. Das neueste Anti-Doping-Gesetz ist seit 2009 in Kraft und unterscheidet zwischen sportlichen und strafrechtlichen Konsequenzen. Sportlich werden die Dopingsünder zumeist für vier Jahre gesperrt. Das hängt natürlich grundsätzlich vom Grad des Vergehens ab. Im Falle von Hauke und Baldauf (oben im Bild) werden im Web vielerorts strafrechtliche Konsequenzen verlangt, die wirklich harten strafrechtlichen Folgen gibt es aber nur für die „Masterminds“, die hinter dem ganzen Betrug stecken.

Strafrechtliche Konsequenzen
Das Strafrecht sieht für Doping-Vergehen, für das der Sportler alleine verantwortlich ist, eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor. In diese Kategorie gehörte etwa das Meldonium-Doping von Tennis-Star Maria Scharapowa. Bei Doping-Fällen aber, wo der Sportler alleine die Tat nicht ausführen kann, sondern Hintermänner oder Hilfspersonen braucht, oder gar Doping an Kollegen weitergibt, kann das Strafausmaß auch fünf Jahre betragen. In diese Kategorie gehören wohl die jüngst ertappten Sportler.

(Bild: twitter.com, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Nur Matschiner und Mayer mussten ins Gefängnis
Die härtesten Strafen gibt es, wie oben erwähnt, für die „Masterminds“ hinter dem Doping. In diese Kategorie gehört zum Beispiel der Arzt aus Erfurt, Mark S (oben im Bild). Das heißt: Für Menschen, die gewerbsmäßig mit verbotenen Mitteln handeln, die ein Doping mit Umsätzen von mehr als 300.00 Euro möglich machen. Die Wirklichkeit ist aber ganz anders als die strenge Fantasie vieler Internet-User. Unbedingte Haftstrafen gab es für österreichische Sportler noch nie. Die einzigen, die rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt wurden, waren die Funktionäre Stefan Matschiner und Walter Mayer.

Sport- und Wirtschaftsvergehen milder beurteilt
Das Recht also beschützt die Sportler. Und im Falle der Sport- und Wirtschaftsvergehen urteilen die Richter sowieso milder als in allgemeinen strafrechtlichen Angelegenheiten, sagt Müller, der Leiter für Information und Prävention bei der NADA. Er plädiert für Sachlichkeit, denn: „Der mediale und gesellschaftliche Umgang mit dem Thema hat sich sehr verändert. Was vor fünf Jahren als “Kavaliersdelikt„ beurteilt wurde, wird allmählich zum “schweren Betrug„ in den Augen vieler Menschen.“

Strafen sieht Müller differenzierter: „Ein lebenslanger Ausschluss geht schon aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht.“ Und die Objektivität des Rechts soll auch auf die Fans übertragen werden: „Es sollen nicht alle Sportler in den gleichen Topf geworfen werden“, bittet Müller. Auf die Frage, ob derzeit nur die Spitze des Eisbergs zu sehen sei, verrät Müller nur: „Koordinierte Arbeit zwischen der Polizei und Antidoping-Agenturen wird man öfter sehen. Vor allem in den Risiko-Sportarten“.

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(Bild: KMM)



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