Der bisher unbescholtene Fischreichbetreiber soll laut Anklage seine von einer Krankheit befallenen Tiere mit einer Chemikalie behandelt haben. Diese gilt zwar als wirksam, aber auch als Gefahr für die Gesundheit, weil sie unter anderem krebserregend ist. Deswegen ist sie seit 1990 verboten. Der Beschuldigte soll sie aber laut Anklage noch zwischen 1998 und 2006 verwendet haben.
Angeklagter geständig
Vor Gericht gestand der Mann. Demnach habe er in einer Teichanlage Fische, die von einer Pilzkrankheit befallen waren, mit der Chemikalie behandelt. Er habe gewusst, dass das Mittel verboten war, das aber zu wenig ernst genommen.
Bei den "Patienten" handelte es sich um Jungfische, von denen er rund 400 Kilogramm verkaufte und die in einem Fischereirevier landeten. Dort wurden sie später herausgefischt und verzehrt. Das Gift gelangte somit in die Umwelt und auch in die Nahrung von Menschen. Vom Vorwurf, dass er mit dem Mittel auch Speisefische behandelt habe, die er verkauft habe, wurde der Angeklagte freigesprochen, weil ihm das nicht nachzuweisen war.
Drei Tage Bedenkzeit
Das Urteil wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt und Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz: 3.600 Euro Strafe plus Ersatz der Verfahrenskosten. Der Angeklagte nahm den Rechtsspruch an. Weil er aber ohne Anwalt gekommen war, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab deshalb auch keine Erklärung ab, somit noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.