Schläuche abgezogen

Tod im Wiener AKH: Mordanklage gegen Freundin!

Wien
07.03.2019 06:00

„Ich musste ihn erlösen“, sagt Renate E. (53), und meint ihren Geliebten. Er sollte, wie es sein sehnlichster Wunsch war, nicht leiden in den Stunden vor dem unabwendbaren Ende. Deshalb riss sie in der Intensivstation des Wiener AKH alle lebenserhaltenden Schläuche ab. Jetzt bekam sie eine Mordanklage ins Haus geschickt.

Der Prozess, dessen Termin noch nicht feststeht, wird eine neue Diskussion um die in Österreich verbotene Sterbehilfe entfachen. Denn Renate E. sagt, ihr Freund, den sie 2011 kennengelernt hat, habe ausdrücklich keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht. Verteidiger Gunther Gahleithner: „Meine Mandantin und ihr Freund haben sich das im gegenseitigen Einvernehmen geschworen.“

(Bild: Peter Tomschi, Martina Prewein, krone.at-Grafik)

Übergangene Lungenentzündung, Nierenversagen
Nach glücklichen Jahren wurde der um 20 Jahre ältere Mann Ende März 2018 ins Wiener AKH eingeliefert: übergangene Lungenentzündung, Nierenversagen. Es ging zu Ende. Am 6. April wurde Renate E. in die Intensivstation gerufen. Die Lage war ernst. In einem unbeobachteten Moment riss sie den Dialysekatheter und den Beatmungsschlauch heraus. Ihr Freund konnte nicht mehr gerettet werden.

(Bild: stock.adobe.com)

Staatsanwaltschaft: „Handlung für den Tod kausal“
Obwohl klar ist, dass der Sterbeprozess im Gange war, erhob die Staatsanwältin Anklage wegen Mord. Darin heißt es, es sei unerheblich, ob der Tod etwas später jedenfalls eingetreten wäre: „Die Handlung der Angeklagten führte den Tod des Opfers in seiner konkreten Gestalt herbei und war daher für den Tod kausal.“

Der Verteidiger: „Es war Sterbehilfe. Wir werden auf Tötung auf Verlangen (Höchststrafe fünf Jahre, Anm. d. Red.) plädieren. Es gab den Wunsch. Sie hat ihn erfüllt.“

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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