Nachbarn in Angst

Mörderin nach zwei statt 18 Jahren Haft wieder frei

Niederösterreich
01.03.2010 16:33
In ganz Korneuburg gibt es derzeit nur ein Gesprächsthema: 18 Jahre Haft hatte eine Frau für den bestialischen Mord an ihrer Nachbarin Maria P. bekommen, weil sie die Pensionistin mit 68 Hieben regelrecht hingerichtet und beraubt hatte. Jetzt, nur zwei Jahre danach, ist die Täterin wieder da – in ihrer alten Wohnung. Grund: Sie sei haftunfähig. Die Mieter des "Mordhauses" leben nun in Angst und Schrecken.

„Furchtbar! Als ich erfahren habe, dass sie wieder zu uns ins Haus zurückgekehrt ist, lief mir ein kalter Schauer über den Rücken“, so Nachbarin Maria F. bei einem „Krone“-Lokalaugenschein. Knapp 70-mal wurde vor drei Jahren auf die allseits beliebte Maria Prager  eingeschlagen. Die 78-Jährige hatte keine Überlebenschance. Als Hauptverdächtige wurde damals eine 80-jährige Nachbarin verhaftet – und in weiterer Folge auch zu 18 Jahren Haft verurteilt. Doch die Frau spaziert nach gerade mal zwei Jahren wieder seelenruhig durch Korneuburg – und kehrte sogar in ihre alte Wohnung (zwei Stockwerke über dem damaligen Tatort) zurück. 

Nachbarin: Wissen genau, wozu diese Person fähig ist“
Grund: Wegen ihres gesundheitlichen Zustands sei die Frau haftunfähig. Eine Entscheidung, die hier niemand nachvollziehen kann. Die 68-jährige Hausbewohnerin Gerda H.: „Wenn man sie schon frei lässt, sollte man dafür sorgen, dass sie irgendwo untergebracht wird, wo man sie nicht kennt. Und nicht den Leuten vorsetzt, die genau wissen, wozu diese Person fähig ist. Außerdem haben die meisten von uns ja auch gegen sie vor Gericht ausgesagt.“

Parkbank vor "Mordhaus" bleibt nun leer
Doch nicht nur die unfreiwilligen Nachbarn, sondern ganz Korneuburg ist in Anbetracht der wieder aufgetauchten Straftäterin empört. „Jeder Kontakt mit ihr wird tunlichst gemieden. Vor allem unsere älteren Bürger machen einen großen Bogen um sie. Früher saßen die Pensionisten auf den Parkbänken, um sich zu unterhalten. Seitdem bekannt ist, dass diese Frau wieder in dem Haus wohnt, ist die Straße davor wie leergefegt“, so eine Rathaussprecherin. 

Auch dem Bürgermeister ist diese heikle Angelegenheit ein Dorn im Auge. Da es sich aber um eine Gemeindewohnung handelt und es keinen Kündigungsgrund gibt, sind ihm die Hände gebunden.

von Klaus Loibnegger und Christian Resch, Kronen Zeitung

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