ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat am Freitag die bereits seit Längerem diskutierten „ORF-Social-Media-Leitlinien“ vorgelegt und auch gleich eine entsprechende Dienstanweisung an die Belegschaft des öffentlich-rechtlichen Senders übermittelt. ORF-Mitarbeiter sollen künftig bei Äußerungen auf Twitter oder Facebook auf Objektivität, Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit achten, so die Vorgabe. Außerdem mahnt Wrabetz seine Mitarbeiter, dass sie „eine besondere Verantwortung“ trügen. Demonstrative Sympathie oder Antipathie mit politischen Institutionen, deren Vertretern oder Mitgliedern sind übrigens nicht mehr zulässig, heißt es.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der in ORF-Gesetz und ORF-Richtlinien festgehaltenen journalistischen Grundsätze und damit der Glaubwürdigkeit des ORF müssen ORF-Mitarbeiter künftig folgende Punkte beachten: „Öffentliche Äußerungen, mit denen demonstrativ Sympathie oder Antipathie gegenüber politischen Institutionen, deren Vertreter/innen oder Mitgliedern zum Ausdruck gebracht wird, sind mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar und daher unzulässig.“ Heißt im Klartext: Der ORF wünscht von seinen Mitarbeitern keine Sympathiebekundungen oder gar Werbung für Politiker - egal welchen Lagers.
Öffentliche Äußerungen, die kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten, sollen sachlich begründet und formuliert werden, heißt es weiter: „In keinem Fall dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Objektivität oder Unabhängigkeit des ORF oder seiner Mitarbeiter/innen aufkommen zu lassen.“
Auch Likes und Retweets sind untersagt
Die entsprechenden Meinungsbekundungen können dabei sowohl durch direkte Äußerungen erfolgen als auch indirekt durch Zeichen der Unterstützung oder Ablehnung wie Likes, Dislikes, Recommends, Retweets oder Shares, heißt es in den Guidelines. „Eine konkrete Beurteilung kann jeweils nur im Einzelfall in einer Gesamtbetrachtung und nach Maßgabe der erwähnten rechtlichen Vorgaben erfolgen. Im Zweifel sollte von einer Meinungsäußerung Abstand genommen werden.“ Wrabetz selbst hatte im Februar vergangenen Jahres einen Tweet geliked, in dem FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache etwas missverständlich mit drei NS-Verbrechern abgebildet war.
ORF pocht auf „besondere Verantwortung“
Außerdem sollten sich die Mitarbeiter im Klaren darüber sein, dass sie - auch bei privater Nutzung - als ORF-Repräsentanten wahrgenommen werden. Die private Nutzung von sozialen Medien sei als Ausdruck der freien Meinungsäußerung und des demokratischen Diskurses begrüßenswert, ORF-Mitarbeiter trügen dabei aber eine besondere Verantwortung. Die ORF-Social-Media-Leitlinien sind als Dienstanweisung von allen journalistischen und programmgestaltenden ORF-Mitarbeitern zu befolgen und gelten für Tochtergesellschaften als Gesellschafterweisung. Konkrete dienstrechtliche Konsequenzen bei Verstößen sind in dem Papier nicht angeführt.
Wie ORF-Chef Wrabetz in der Dienstanweisung schreibt, wurden die Leitlinien auf Basis internationaler Vorbilder erstellt. Anregungen und Einwände von Redakteuren wurden „bestmöglich berücksichtigt“. Der ORF sieht Social-Media-Dienste als Chance und Notwendigkeit, jüngere Publikumsschichten anzusprechen, seine Marken zu stärken und das Interesse an ORF-Plattformen zu erhöhen. Allerdings hatte es in der Vergangenheit immer wieder Wirbel um die Twitter-Aktivitäten etwa von „ZiB“-Anchor Armin Wolf gegeben. Wolf hat aktuell 407.000 Follower.
Richtlinien auf Wunsch des Stiftungsrates
Der Wunsch nach möglichst strengen Richtlinien für die Social-Media-Aktivitäten von ORF-Mitarbeitern war allerdings aus dem ORF-Stiftungsrat gekommen. Vor allem der freiheitliche Stiftungsratsvorsitzende Norbert Steger und ÖVP-Freundeskreisleiter Thomas Zach hatten für verbindliche Richtlinien inklusive Sanktionen plädiert. Wrabetz hatte in der Vergangenheit betont, dass der ORF die Richtlinien nicht für die Regierung mache, sondern für die Mitarbeiter. „Das höchste Gut, das es zu verteidigen gibt, ist die Glaubwürdigkeit“, so der ORF-General.
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