Verwerflicher geht es fast nicht: Um Beute aller Art zu machen, schreckte ein einschlägig vorbestrafter Bosnier (39) auch nicht davor zurück, sich bei Verwandten und Bekannten in Tirol zu „bedienen“. Am Landesgericht gab es dafür die Rechnung: Zwei Jahre Haft!
Nach einem Einbruchsversuch in Kufstein, bei Bekannten des Angeklagten, geriet dieser in Verdacht. „Ich war zum Tatzeitpunkt in Bosnien“, gab der einschlägig Vorbelastete an. Die Richterin hielt ihm aber vor, dass sein Handy genau zu dieser Zeit bei einem Funkmasten in der Festungsstadt eingeloggt war - Leugnen eher zwecklos.
Abdrücke der flachen Hand an der Tür
In einem anderen Fall wurden Bekannte („meine Freunde“) zu Opfern, bei denen der 39-Jährige immer wieder aushilfsweise Taxi gefahren war. Nach einem Einbruch fanden sich Abdrücke der flachen Hand an der Tür der Geschädigten. „Ich habe nur geklopft, weil sie nicht daheim waren“, erzählte der Angeklagte. Trotz Klingel ausgerechnet mit der flachen Hand zu klopfen, erschien aber unglaubwürdig.
Zudem wurde dem Bosnier eine Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Kufstein vorgeworfen. Die Richterin verhängte zwei Jahre unbedingte Gefängnisstrafe, der Bosnier schimpfte - nicht rechtskräftig.
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