Paukenschlag rund um die Ex-Grünen-Politikerin Sigi Maurer: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Dienstag das Urteil gegen die 33-Jährige wegen übler Nachrede aufgehoben. Maurer hatte im Mai 2018 obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gestellt und darin den Besitzer eines Bierlokals als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Das erstinstanzliche Verfahren muss nun wiederholt werden, gab das OLG bekannt.
Das OLG hatte Bedenken gegen die Beurteilung des Erstgerichts, wonach der Beschuldigten der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, dass wirklich der Privatankläger die Nachrichten versendet hat. Es wurde nämlich „nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden“. Das OLG Wien ist daher zur Ansicht gekommen, dass das Erstgericht die Latte für den Wahrheitsbeweis, den Maurer antreten musste, „geradezu unerreichbar hoch angesetzt“ hat.
OLG-Urteil: „Beweiswürdigung hat kein stimmiges Bild ergeben“
Es sei laut OLG-Urteil nicht beachtet worden, dass bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei. „Die Beweiswürdigung hat kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger hat nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat“, hieß es in der Begründung des OLG. Die bloße, durch wenige Indizien belegte Behauptung, auch andere Personen hätten Zugang zum Computer gehabt, habe den Beweis unmöglich gemacht, dass doch der Inhaber des Geräts die Mitteilungen versendet habe, so das OLG.
„Konnte nicht schlüssig darstellen, dass anderer Nachrichten geschrieben hat“
Obwohl der Kreis der möglichen Verfasser sehr klein gewesen sei, habe der Privatankläger keinen anderen Verfasser genannt. Dass jemand anderer die Nachrichten versendet habe, sei im konkreten Fall und wenn man die übrigen Beweisergebnisse berücksichtigt „eigentlich nicht vorstellbar“, denn der „unbekannte Verfasser“ hätte wenig Zeit gehabt, dies unbemerkt zu tun. Es hätten sich nämlich weitere Personen im Lokal befunden, die aber alle niemanden gesehen hätten, der zum Computer gegangen wäre. Somit hätte der „unbekannte Verfasser“ gleichzeitig beobachten müssen, ob der Privatankläger während des Verfassens der Nachricht ins Lokal zurückkommt, veröffentlichte das OLG seine Überlegungen.
Maurer hatte am 30. Mai veröffentlicht, dass sie am Vortag vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“, berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.
Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Internet schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte.
Maurer: „Bin extrem glücklich“
Maurer zeigte sich nach der Urteilsaufhebung „extrem glücklich“. Es sei zwar erst ein „Etappensieg“, aber sie sei „zuversichtlich“, dass ein Freispruch in zweiter Runde gelinge, so Maurer.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.