Ein 59-jähriger ehemaliger Pädagoge der Skihauptschule Neustift ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen (heute „sexueller Missbrauch von Unmündigen“, Anm.) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen worden. Er wurde zu 30 Monaten Haft, 20 davon bedingt, verurteilt. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen 1996 und 1998 in der Skihauptschule Neustift eine damals elf- bis 13-jährige Schülerin bei Massagen intensiv im Brust- und Genitalbereich berührt zu haben. Die Schilderungen der Übergriffe des Opfers waren laut dem Richter derart schlüssig und glaubhaft, dass darauf ein Schuldspruch ohne Zweifel gestützt werden konnte.
Der Pädagoge hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. „Ich schwöre beim Leben meiner Kinder und Enkel, dass die Vorwürfe nicht stimmen“, hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort beteuert. Er gab an, nie Lehrer oder Trainer der betroffenen Schülerin gewesen zu sein. Er habe keine aktiven Erinnerungen an das Mädchen. Bei Rennen habe er am Start zwar immer alle Schüler massiert, da seien aber zahlreiche weitere Lehrer, Eltern und Schüler in unmittelbarer Nähe gewesen. In einem geschlossenen Raum habe er, wie ihm vorgeworfen wurde, das Mädchen nie massiert - und auch im Brust- oder Genitalbereich habe er Schülerinnen nie berührt. Die psychiatrische Gutachterin erläuterte vor Gericht, dass die Betroffene bis heute an einer schwergradigen psychischen Erkrankung leide, die immer noch behandlungsbedürftig sei.
Laut der Psychiaterin wirken die Angaben des Opfers „erlebnisbasiert und sehr glaubhaft“. „Es spricht sehr vieles dafür, dass die Schilderungen auf realen Erlebnissen basieren“, so die Sachverständige. Die Eltern der Schülerin hätten damals nichts von den Übergriffen gewusst. „Sie hatte aber immer wieder Panikattacken und wurde daraufhin psychologisch betreut. Dabei ist das Ganze dann herausgekommen“, schilderte die als Zeugin geladene Mutter der Betroffenen. Zunächst habe ihre Tochter keine Anzeige erstatten wollen, obwohl ihr ihre damalige Psychologin dies nahe gelegt hätte. Im Zuge der von Nicola Werdenigg ausgelösten Debatte über Missbrauch im Sport habe sie dann aber ihre Meinung geändert. „Sie hat es erst dann gemeldet, als sie gemerkt hat, dass sie nicht alleine ist“, sagte die Mutter.
Mehrere als Zeuginnen geladene ehemalige Schülerinnen erklärten, dass es bei ihnen nie zu Vorfällen gekommen war. Lediglich eine ehemalige Schülerin schilderte eine für sie „unangenehme Situation“, als der Pädagoge bei einer Massage des Oberschenkels beim Start vor einem Rennen mit seinen Händen „zu weit nach oben“ gerutscht war. Die Betroffene soll letztendlich aufgrund der Übergriffe die Schule gewechselt und in der Folge eine Angst- bzw. depressive Störung entwickelt haben. Sie wurde laut Staatsanwaltschaft psychisch so beeinträchtigt, dass sie heute noch medizinischer Behandlung bedarf. Aufgrund dieser schweren gesundheitlichen Schädigung waren die Taten laut der Anklagebehörde mit höherer Strafe, nämlich mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht und daher noch nicht verjährt.
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