„Wir werden in jedem Fall, bei dem gerichtlich festgestellt wurde, dass die Deutschprüfung erschlichen wurde, ein Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft einleiten“, sagt FP-Landesrat Elmar Podgorschek nach dem Auffliegen einer bestechlichen Linzer Prüferin (54). 13 von 117 mutmaßlichen Zuwanderer-Schwindlern leben noch in Oberösterreich, der Rest ist schon weggezogen.
„Ehr wir Aberkennungs-Verfahren einleiten, brauchen wir Urteile“, sagt Landesrat Elmar Podgorschek. „Am Anfang gab es 117 Beschuldigte, inzwischen gibt es 68 Fakten bei der Hauptbeschuldigten“, weiß Philip Christl von der Staatsanwaltschaft Linz. Die Prüferin wird wegen Bestechlichkeit und Urkundenfälschung, die Prüflinge wegen Bestechung angeklagt. Einigen Verdächtigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie für ein positives Zeugnis zahlten, Verfahren wurden auch eingestellt.
Test nachholen
Gibt’s rechtskräftige Urteile, wackelt die Staatsbürgerschaft bei den betroffenen Zuwanderern. „Diese Leute werden die Prüfung nachholen und gegebenenfalls den Einbürgerungsprozess wiederholen müssen“, erklärt Podgorschek.
Anonymer Hinweis
Beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), wo die Prüferin tätig war, heißt es, man habe selbst den Fall aufgedeckt. Doch Strafverfolger sprechen von einem anonymen Hinweis im November 2015. Bei Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen kam man auf drei Komplizen der Prüferin – darunter ihre Schwester – , die Prüflinge aus ganz Österreich nach Linz geholt hätten.
Verstärkte Sicherheit
Beim ÖIF versichert man, dass seit diesem Fall die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt wurden, Prüfungen in Wien zentral ausgewertet werden.
Markus Schütz/Kronen Zeitung
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