AGES kontrolliert

„Cannabis light“: Es regiert die Verunsicherung

Steiermark
15.03.2019 07:00

Bis vor Kurzem gab es einen regelrechten CBD-Boom. Im letzten Herbst hieß es dann, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zugehe. Seitdem regiert die Unsicherheit, sowohl bei Shops als auch bei steirischen Konsumenten - keiner weiß mehr so recht, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Und wie es weitergeht.

CBD, auch „Cannabis light“ genannt, ist nicht verboten, weil der THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegt. Kurzum: Man wird nicht „high“ davon. Viele Leute nehmen es, weil sie nicht schlafen können. Auch Schmerzpatienten schwören darauf (siehe Interview).

Es war um das Jahr 2017, als in Graz die ersten CBD-Shops eröffnet haben, mittlerweile gibt es sie fast an jeder Straßenecke. Sogar Automaten wurden aufgestellt. Die Nachfrage scheint enorm zu sein. Es gibt aber auch Leute, die etwas gegen die Shops haben, weil sie etwas gegen Cannabis haben - ob light oder nicht.

Auch in der Bundesregierung? Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat im Oktober einen Erlass herausgegeben. Darin stand, dass CBD-Öl eigentlich verboten ist, weil es in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist.

Wenn man sich daran hält, dürfte man CBD also nur rauchen, so wie es mit dem berauschenden THC-Cannabis gemacht wird - man muss kein Arzt sein, um zu wissen, dass das ungesund ist. Und das ist übrigens der genaue Grund, warum viele lieber zum Öl griffen. Erhältlich ist es übrigens weiterhin, nur muss eben „Duftöl“ draufstehen.

Eine Art Prophylaxe gegen totale Legalisierung?
„Dazu darf ich nichts sagen“, ist ein Satz, den man öfters hört, wenn man in den Shops nach der Wirkung von CBD fragt. Sie dürfen nämlich nicht den Eindruck erwecken, dass es wie Medizin ist. Die Hempotheke in der Grazer Sporgasse musste sogar das „O“ aus dem Firmennamen streichen, weil er zu sehr an eine Apotheke erinnerte.

Die Frage ist: Wozu der Erlass? Was will die Politik? Viele befürchten, dass CBD früher oder später auch illegal wird. Über die Gründe wird viel gemutmaßt: Ist es ein „Stellvertreter-Krieg“ gegen eine etwaige Cannabis-Legalisierung? Stecken Geschäftsinteressen dahinter? Alles Spekulation.

Ministerium wollte Klarheit schaffen
Hartinger-Klein will sich nicht als CBD-Gegnerin „outen“. Es gebe keine Bestrebungen, es „als Suchtgift zu klassifizieren“ - also gänzlich zu verbieten. „Es bestand vielfach Rechtsunsicherheit. Deshalb war es erforderlich, die Rechtslage klarzustellen“, erklärt die Ministerin.

Für die Betroffenen brachte der Erlass jedoch das Gegenteil: Verunsicherung. Viele haben das Gefühl, dass CBD gesellschaftlich unerwünscht ist und haben deswegen Hemmungen es weiter zu konsumieren. Angeblich soll es bereits Umsatzeinbußen geben. „Die AGES ist mit der Überprüfung der CBD-Shops und -Automaten beauftragt“, sagt Hartinger-Klein. Wie es in der Sache weitergeht, ist unklar. Also abwarten und Bier trinken - damit kann man hierzulande nichts falsch machen.

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