637 Geschädigte vertritt die Linzer Kanzlei Poduschka Anwaltsgesellschaft im Auftrag des VKI beim heute startenden Verfahren gegen den VW-Konzern in Leoben, die „Steirerkrone“ berichtete. Bereits gestern vertrat die Kanzlei am selben Gericht in Einzelverfahren zwei Geschädigte. Ihre Forderung: Sie wollten von den Händlern den Kaufpreis – einmal 13.000 und einmal 15.300 Euro – ihres Wagens gegen Eintausch zurück.
Urteil sofort verkündet
Ungewöhnlich für einen Zivilrechtsprozess: Normalerweise erhält man die Entscheidung des Gerichts schriftlich. In diesen beiden Fällen machte der Richter eine Ausnahme und verkündete das Urteil an Ort und Stelle: Er gab den Geschädigten recht, sie erhalten den Kaufpreis inklusive vier Prozent Zinsen, abzüglich eines Nutzungsentgeltes, zurück.
Anzumerken ist, dass – wie in den meisten Fällen – die Händler nichts von den manipulierten Pkw wussten. Sie werden sich wohl an VW schadlos halten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Insgesamt wurden in Österreich über die Kanzlei 350 Einzelverfahren eingebracht.
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