Herbert Kickl (FPÖ) hat am Freitag in Graz zum Thema Doppelstaatsbürgerschaften bei IS-Kämpfern eine Gesetzesänderung angedacht. Der Innenminister will demnach nicht nur jenen Doppelstaatsbürgern, die sich an Kampfhandlungen beteiligen, die österreichische Staatsangehörigkeit entziehen, sondern den Geltungsbereich auch auf Unterstützer wie etwa Fahrer und Köche ausweiten. Kickl will eine „Informationsversorgung“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Richtung der Behörden in den Ländern sicherstellen, „damit man dort auch weiß, wer als Gefährder eingestuft wird“.
Wer Doppelstaatsbürger ist, wüssten nur die Länder. Daher brauche es eine Vernetzung, um Aberkennungsverfahren durchzuführen. Er denke laut über die „Frage des Geltungsbereichs dieser Regelung“ nach, so Kickl: „Das eine sind jene, die aktiv an Kämpfen teilnehmen, das andere sind aber etwa Propagandisten, Fahrer und Köche.“ Er wolle daher den Geltungsbereich für Aberkennungen aufmachen und auch auf jene ausweiten, die Kampfhandlungen unterstützt haben.
„Das sind Mörder, Kopfabschneider und Vergewaltiger“
Die Bezeichnung „IS-Rückkehrer“ nannte er verharmlosend: „Das sind Mörder, Kopfabschneider und Vergewaltiger.“ Er wolle „keinen Cent“ ausgeben und „keinen Finger krumm machen“, um diese Menschen wieder nach Österreich zurückzuführen. Es seien „tickende Zeitbomben“, und man müsste mit „Dummheit gestraft sein“, um diese zurück nach Österreich zu holen. Er wolle eine Verschärfung im Konsulargesetz, um sich „für ein solches Publikum aus den konsularischen Verpflichtungen herauszunehmen“.
Kickl fordert Tribunale direkt in den Kriegsgebieten
Kickl plädierte dafür, Geld in die Hand zu nehmen, um Tribunale in Kriegsregionen zustande zu bringen: „Das hat aus meiner Sicht nur Vorteile: Wir gefährden die österreichische Bevölkerung nicht und wir ersparen uns alle Schwierigkeiten der Beweisführung, die wir hier im Land haben - etwa Zeugen herzubringen.“
Der Minister sprach von hohen Kosten und Aufwand, die man sich erspare. „Da wäre es viel einfacher, wenn jene Staaten, die maßgeblich betroffen sind - unter Einbindung der Europäischen Union und der Vereinten Nationen - vor Ort ein Tribunal organisieren und die Straftäter vor Ort einer gerechten Strafe zuführen“, meinte er.
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