Von wegen grüner Humor: Die Tiroler FPÖ hat bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Anzeige wegen des Verdachts der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ eingebracht: „Die Aussage des grünen Klubobmannes hat viele Menschen in Österreich gestört, nicht nur Christen haben es als Provokation und Beleidigung aufgefasst.“
„Am Karfreitag um 15 Uhr ist Jesus vor Lachen am Kreuz gestorben!“ Diese Aussage des grünen Klubobmannes Gebi Mair hat österreichweit für Aufsehen gesorgt. Der Tiroler Landespolitiker hatte mit dieser Aussage polemisch auf die Karfreitags-Feiertags-Debatte reagiert. Ein Shitstorm war die Folge. Deswegen hat sich Mair dann auch entschuldigt. „Damit wollte ich mich nicht über Jesus lustig machen, sondern ausdrücken, dass die Entscheidung der Bundesregierung zum Lachen ist. Entschuldigung an alle Gläubigen, die sich angegriffen fühlen. Keine Entschuldigung bei der Regierung für meine Kritik“, erklärte Gebi Mair am Tag darauf.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck
Den Blauen ist das aber zu wenig! Deswegen hat FPÖ-Stadtparteiobmann und Stadtrat Rudi Federspiel nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht. Er sieht einen Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren. „Die Aussage des grünen Klubobmannes hat viele Menschen in Österreich gestört, nicht nur Christen haben es als Provokation und Beleidigung aufgefasst. Das ist auch in Kommentaren und Artikeln sämtlicher Medien zum Ausdruck gekommen – sogar in nicht-bürgerlichen Blättern“, sagt Federspiel zur „Krone“.
Man dürfe sich nicht alles gefallen lassen. „Schon gar nicht von Mag. Mair, der in der Vergangenheit immer wieder mit Provokationen und Hetze gegen Andersdenkende aufgefallen ist. Es ist zum Schämen, dass so jemand Klubobmann einer Partei ist, die sich mit der ÖVP in einer Regierung befindet“, wettert Federspiel. Er ist schon gespannt, wie die Staatsanwaltschaft mit der Anzeige umgeht.
„Nicht mit zweierlei Maß messen“
Gespannt ist auch FP-Landesparteiobmann Markus Abwerzger, in seinem Brotberuf Rechtsanwalt. „Es darf auf keinen Fall mit zweierlei Maß gemessen werden. Jede anerkannte Religionsgemeinschaft ist im Hinblick des Tatbestandes der Herabwürdigung religiöser Lehren gleich zu behandeln. Noch dazu, wenn jemand wie Mag. Gebhard Mair eine katholische Privatschule besucht hat und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Tweets genau wusste, dass seine Aussage beleidigend und provokativ ist“, sagt Abwerzger.
Der Jurist verweist auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der wiederholt betont hat, dass „in Fragen des religiösen Glaubens den Staat eine Verpflichtung zur Unterbindung von kritischen Äußerungen trifft, die von Gläubigen als extrem beleidigend und provokativ erlebt werden“. Wir bleiben dran!
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