Möglich ist diese Trickserei aufgrund der komplizierten Rechtslage: 7,6 Millionen Euro gönnen sich die Landtagsparteien heuer aus dem Steuertopf. Dieses Geld verteilt sich auf die klassische Parteienförderung und die Unterstützung der Landtagsklubs.
Mit einem Beschluss des Landesparlaments vom 3. Oktober des Vorjahres wurde nur die Parteienförderung eingefroren, die sich zuvor immer automatisch um die Inflationsrate erhöhte hatte. Aus diesem Titel stehen den Parteien nun bis 2023 jährlich knapp 5,35 Millionen Euro zu.
Die Klubförderung, die heuer insgesamt knapp 2,26 Millionen Euro ausmacht, ist von dieser indirekten Kürzung aber nicht betroffen. Sie wird weiterhin jährlich um die Inflationsrate erhöht. Von 2018 auf 2019 betrug die Steigerung zwei Prozent oder umgerechnet 45.000 Euro.
Auch die „Parteisteuer“ steigt um zwei Prozent
Das ist aber nicht der einzige Topf, in den die Landtagsparteien greifen: ÖVP, SPÖ & Co. verpflichten nämlich ihre Abgeordneten und Regierungsmitglieder auch zu „freiwilligen“ Abgaben: Diese „Parteisteuer“ beträgt bis zu 12,5 Prozent der Bruttogehälter. Diese liegen zwischen 5170 Euro für einfache Abgeordnete (brutto, 14 Mal im Jahr) und 16.804 Euro für den Landeshauptmann. Die Gehälter wurden Anfang Jänner ebenfalls um zwei Prozent erhöht, womit auch die Einnahmen aus der „Parteisteuer“ stiegen.
Zusätzlich zahlt die Stadt Salzburg im Jahr mehr als 500.000 Euro an Förderung für die Rathausparteien – nach der Wahl gibt’s erstmals auch Geld für die KPÖ.
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