20 Jahre hat das Verfahren gedauert, Lkw-Ladungen voll Gutachten wurden erstellt, nun ist es fix: Der Flughafen Wien darf eine dritte Start- und Landepiste bauen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Montag in letzter Instanz entschieden. Die Flughafenvorstände sind erleichtert, Kritik kommt von Umweltschützern.
Mit dem Entscheid des VwGH gibt es für Anrainer nun keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Diese hatten bisher den Umwelt- und Lärmschutz als Grund gegen den Bau angeführt. Der Verwaltungsgerichtshof sah aber keine Beeinträchtigung durch Lärm oder Schmutz, da die Starts und Landungen nicht über Wiener Stadtgebiet geführt werden.
„Jetzt besteht gottlob Rechtssicherheit“, kommentiert Flughafenvorstand Günther Ofner den Entscheid. Er rechnet damit, dass die ersten Flugzeuge 2030 abheben können. 2,6 Milliarden Euro hat der Flughafen für Investitionen im Zehnjahresplan verbucht. Die Kosten für die dritte Piste von bis zu drei Milliarden Euro sind darin noch nicht enthalten. Die Wirtschaftskammer erwartet Impulse für den Standort, Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) rechnet mit 30.000 neuen Arbeitsplätzen am Flughafen und in der Region. Die Umweltschutzorganisation WWF fürchtet, dass sich Österreichs CO2-Bilanz verschlechtert.
Daten und Fakten
Der Gesetzesreigen startete im März 2007 mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 2015 sagte das Bundesverwaltungsgericht (BvwG) aus Umweltschutzgründen Nein zur dritten Piste, diese Entscheidung hob der Verfassungsgerichtshof 2018 auf. Das BvwG korrigierte sein Urteil auf Ja zur Piste - aber unter strengen Auflagen. Anrainer beriefen wieder, jetzt gibt es den Schlusspunkt durch den Verwaltungsgerichtshof.
Auf 32 Seiten erklärt die Höchstinstanz penibel, warum auch ein noch möglicher Gang zum Europäischen Gerichtshof nichts mehr gegen das endgültige Ja nützen wird. Zur geforderten „Festlegung des Fluggeschehens wie etwa Flugrouten in einer UVP“ sagte nämlich der EuGH längst Nein. Abgeschmettert wurden ebenfalls Bedenken in Sachen „Freiraumschutz“ (mehr Lärm auf z.B. Terrassen) und Treibhausgasemission (betrifft Fluggesellschaft und nicht Flughafen).
Kronen Zeitung
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