Prozess in Salzburg

Anklage wegen Mordversuchs nach Streit in Wohnhaus

Salzburg
18.03.2019 14:40

Eine 32-jährige Mutter von drei Kindern muss sich seit Montag vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten. Die bisher unbescholtene Frau gab zu, ihre Nachbarin massiv gewürgt und mit dem Umbringen bedroht haben. „Ich wollte sie verletzen, aber sicher nicht umbringen.“ Das Opfer kam mit leichten Verletzungen davon.

Laut Anklage sind die beiden Frauen schon des Öfteren in Streit geraten. Am 2. Oktober 2018 um 2.30 Uhr wollte die alkoholisierte Beschuldigte ihre Nachbarin in einem Mehrparteienhaus im Flachgau zur Rede stellen, wie sie aussagte. Gleich nachdem ihr die Frau die Türe geöffnet habe, sei die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Frau losgestürmt, habe sie mit beiden Händen gewürgt, ihr einen Schubser gegeben und die am Boden liegende Nachbarin weiter gewürgt. „Die Angeklagte hat geschrien, sie wolle sie umbringen. Das Opfer durchlebte Todesängste“, sagte Staatsanwältin Sandra Lemmermayer.

Sogar vor den einschreitenden Polizisten, die der minderjährige Sohn der Angeklagten alarmiert hatte, habe die 32-Jährige gerufen: „Ich erwürge dich. Wenn du stirbst, ist mir das wurscht, um dich ist eh nicht schade“, zitierte die Staatsanwältin aus dem Akt. Der Würgevorgang habe länger gedauert, von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Polizei seien zwölf Minuten vergangen. Das Opfer habe zahlreiche Hautabschürfungen, Kratzer am Kehlkopf sowie Prellungen am Hals und am Brustkorb erlitten. Bei der Festnahme habe die sich heftig wehrende Beschuldigte auch noch eine Polizistin verletzt.

Der Verteidiger sprach von einer „überzogenen Anklage“

Der Verteidiger der geschiedenen, zurzeit arbeitslosen Frau sprach von einer „überschießenden Notwehr“ seiner Mandantin. Die Nachbarin, die während des Würgevorganges „zu keinem Zeitpunkt bewusstlos wurde“, habe die 32-Jährige zuerst attackiert. Deshalb beantrage er einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes. Zum Widerstand gegen die Staatsgewalt und zur Körperverletzung sei die Frau geständig. „Es war ein Streit zwischen zwei Nachbarinnen, es kam zu Rangeleien. Die Angeklagte wehrte sich, dabei hat sie die Oberhand gewonnen. Und der Alkohol hat ihre Zunge beflügelt“, meinte der Verteidiger. 

Die Morddrohungen „waren nicht ernst gemeint, das waren leere Worte in meiner Wut“, rechtfertigte sich die Angeklagte vor dem Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richter Christian Hochhauser. Sie sei bereits zwei Wochen vor der Tat von der Nachbarin an den Haaren gepackt und aus der Wohnung gezerrt worden. An jenem 2. Oktober sei es ihr nicht gut gegangen, sie sei vor der Delogierung gestanden, erklärte die Alleinerzieherin. Und weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht zahlen konnte, habe ihr auch noch eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis gedroht.

Wenigstens den schwelenden Konflikt mit der Nachbarin, „die immer wieder Streit suchte und psychisch nicht normal ist“, habe sie bereinigen wollen, sagte die Beschuldigte. „Als sie die Türe aufmachte, habe ich geschrien, sie soll meinen Sohn und mich in Ruhe lassen. Da hat sie mich beschimpft und gepackt. Ich gab ihr einen Renner, wir fielen beide zu Boden, ich bin auf sie drauf geflogen. Das Gerangel hat nicht lange gedauert. Ich habe sie gewürgt und verletzt, aber nie im Sinn gehabt, sie umzubringen.“ Zuvor habe sie ihrem Sohn auch gesagt, er solle sofort die Polizei rufen, wenn er „ungewöhnliche Geräusche hört“.

  Ein Urteil in dem zweitägigen Prozess wird am Dienstag erwartet.

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