„Da sind richtig die Fäuste geflogen.“ Tumultartige Szenen haben sich am Dienstag nach der Urteilsverkündung gegen eine 27 Jahre alte Schwindlerin abgespielt, die einem 78-jährigen Wiener insgesamt 100.000 Euro herausgelockt hatte. Die Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, danach flogen zwischen Angehörigen der jungen Slowakin und anderen Prozessbeobachtern die Fetzen.
Die Begegnung mit der um 51 Jahre jüngeren Frau sollte den 78 Jahre alten Wiener schlussendlich in den Ruin treiben. Doch davon ahnte der Mann natürlich nichts, als er die Slowakin im vergangenen Frühjahr in einer Bäckerei kennenlernte. Sie klagte ihm ihr Leid, berichtete von einer finanziellen Klemme und meinte, sie würde dringend 200 Euro benötigen. Er überließ ihr den erwünschten Betrag - im Vertrauen darauf, dass sie die Summe zurückzahlen werde. Das jedoch geschah nicht. Allerdings kam es bis Anfang Dezember zu etlichen weiteren Treffen, zu denen der 78-Jährige immer wieder Geld mitnahm. Exakt 35 Mal ließ sich der Pensionist dazu hinreißen, der Frau Geld zuzustecken.
„War nicht verliebt, wollte helfen“
„Ich war nicht verliebt. Ich wollte helfen“, verriet der 78-Jährige am Landesgericht. Die Schwindlerin hätte ihm Todesfälle im Familienkreis, überbordende Begräbniskosten, teure Spitalsaufenthalte und nicht finanzierbare Behandlungen plötzlich erkrankter Angehöriger vorgemacht. In Wahrheit benötigte die Mutter von zwei halbwüchsigen Buben, die bei der Verhandlung teilweise schluchzend in der ersten Zuschauerreihe saßen, Geld zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts. Sie war halbtags als Putzfrau beschäftigt.
Innerhalb von acht Monaten lockte die junge Frau dem Wiener 100.000 Euro heraus. „Jetzt bin ich bankrott“, so der Pensionist vor Gericht. Gegenüber der nunmehr Angeklagten zeigte er sich in weiterer Folge überaus wütend, fixierte sie im Gerichtssaal mit Blicken und zischte „Unfassbar!“ und „Unwahrscheinlich!“ zu. „Wo ist das Geld hingekommen? Ich will wissen, wo das Geld ist!“, rief er schließlich.
Weiteres Opfer ging Frau auf den Leim
Ähnlich aufgeheizt war die Stimmung im Gerichtssaal auch nach der Urteilsverkündung. Die einschlägig Vorbestrafte wurde vom Schöffensenat zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine offene Bewährungsstrafe von 15 Monaten widerrufen. Die Frau war im Juli 2017 vom Landesgericht für Strafsachen wegen eines ähnlich gelagerten Sachverhalts verurteilt worden. Auch damals war ihr ein älterer Mann auf den Leim gegangen.
Während der Verteidiger und der Staatsanwalt mit dem Urteil einverstanden waren, kam es im Saal zum Tumult. „Da sind richtig die Fäuste geflogen. Sogar Frauen haben sich ins Getümmel geworfen“, berichtete Rechtsanwalt Werner Tomanek, der in dem Verfahren die Interessen des 78-Jährigen vertreten hatte.
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