Völkermord in Bosnien

Strafmaß erhöht: Lebenslang für Radovan Karadzic

Ausland
20.03.2019 15:13

Der frühere bosnische Serbenführer Radovan Karadzic muss lebenslang hinter Gitter. Das zuständige internationale Gericht MICT in Den Haag verschärfte am Mittwoch in seinem rechtskräftigen Urteil nochmals das Strafmaß. In erster Instanz war Karadzic im April 2016 unter anderem wegen Völkermords zu 40 Jahren Haft verurteilt worden. Das nunmehrige Urteil ist endgültig.

Die Richter verurteilten den früheren Psychiater für Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Bosnienkriegs in den 1990er-Jahren. Er sei schuldig wegen Mordes, Verfolgung und Zwangsvertreibung bosnischer Muslime. Außerdem habe er die 44 Monate dauernde Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo sowie den Völkermord in Srebrenica zu verantworten. In der Hauptstadt kamen während des Krieges rund 11.450 Menschen ums Leben, unter ihnen 1600 Kinder. Karadzic wird auch die Geiselnahme von UNO-Soldaten angelastet.

Der mittlerweile 73-jährige Karadzic bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Den Haag (Bild: AFP)
Der mittlerweile 73-jährige Karadzic bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Den Haag

Nach 13 Jahren Flucht aufgestöbert
1995 hatten serbische Einheiten unter General Ratko Mladic, der 2017 in Den Haag ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, die damalige UNO-Schutzzone in Srebrenica überrannt und dann rund 8000 muslimisch-bosniakische Männer und Burschen ermordet. Karadzic war erst 2008 nach 13 Jahren auf der Flucht in Serbien als alternativer Heiler entdeckt und an das Gericht ausgeliefert worden.

„Schlächter“ Ratko Mladic (li.) und sein Ideologe Karadzic (Archivbild 1993) (Bild: AFP PHOTO/MICHAEL EVSTAFIEV)
„Schlächter“ Ratko Mladic (li.) und sein Ideologe Karadzic (Archivbild 1993)

Insgesamt wurde Karadzic in zehn von elf Anklagepunkten schuldig gesprochen. In einem Völkermord-Anklagepunkt, der sich auf sieben bosnischen Gemeinden bezieht, wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Urteilsverkündung wohnten zahlreiche Vertreter von Opferfamilien bei, die Familienangehörigen des Angeklagten waren nicht zugegen.

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