Seit der Mordanklage gegen Renate E. gibt es wieder eine Diskussion um Sterbehilfe. Sie wird bis zum Prozess nicht verstummen - denn der Anwalt beeinsprucht die Anklage.
Die Frau riss in der Intensivstation des Wiener AKH alle lebenserhaltenden Schläuche bei ihrem 20 Jahre älteren Freund ab. Man hatte sich das geschworen, betonte sie wieder und wieder. Für die Staatsanwaltschaft war das aber kein Töten auf Verlangen - Höchststrafe fünf Jahre -, sondern Mord - Höchststrafe lebenslänglich.
Gunther Gahleith, der Anwalt der Frau, verweist auf das Pflegeprotokoll. Demnach soll der Mann ansprechbar gewesen sein - und nicht bewusstlos, wie es die Anklage sieht: „Ohne das ernstliche Verlangen von Herrn G. wäre es niemals zur Tatausführung gekommen.“ Die Entscheidung liegt beim Oberlandesgericht.
Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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