Vier Angeklagte

Karambolage nach Heeresübung wird verhandelt

Nachrichten
08.03.2010 12:02
Die tödliche Massenkarambolage auf der A22 bei Korneuburg wird am Montag am Landesgericht Korneuburg verhandelt. Sieben Autos waren am 22. Jänner 2009 in den Unfall im Nebel verwickelt, eine Frau starb. Das Bundesheer, das zum Unfallzeitpunkt 260 Meter entfernt eine Übung mit Nebelgranaten durchgeführt hatte, soll dadurch laut Anklage den Unfall zumindest mit verschuldet haben.

Vier Heeres-Angehörige - der Übungsleiter, ein Korporal und zwei Unteroffiziere - müssen sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge, ein Autolenker wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Den Angeklagten drohen jeweils bis zu drei Jahre Haft. Ein Urteil soll es noch am Montag geben.

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