Tragödie am Heimweg

Es gibt noch viele offene Fragen nach Sophies Tod

Oberösterreich
23.03.2019 08:30

Die Bestürzung über den grausamen Tod der erst zehn Jahre alten Sophie aus Feldkirchen bei Mattighofen in Oberösterreich ist riesengroß. Das Mädchen war, wie berichtet, beim Aussteigen aus dem Schulbus vom Wagen eines 76-Jährigen erfasst und 33 Meter weit weggeschleudert worden. Experten fordern erhöhte Aufmerksamkeit von Lenkern an Stellen, wo querende Schüler zu erwarten sind.

Er habe sich auf den Schulbus konzentriert und plötzlich sei das Mädchen vor ihm gestanden. Das gab der 76-jährige Fahrzeuglenker aus Feldkirchen bei Mattighofen, der die kleine Sophie mit seinem Seat tödlich überfahren hatte, bei seiner Vernehmung zu Protokoll. In der Bevölkerung wird indes heftig diskutiert, wie schnell der Pensionist unterwegs war. Immerhin wurde Sophie bei dem Anprall unglaubliche 33 Meter weit weggeschleudert - und das, obwohl der Unfall auf einer Strecke passiert war, wo eine 70 km/h-Begrenzung vorgeschrieben ist.

Hier lief Sophie H. über die Straße. (Bild: Daniel Scharinger)
Hier lief Sophie H. über die Straße.

Laut Polizei sei die Geschwindigkeit des Lenkers im Normbereich gelegen. Der Pensionist steht schwer unter Schock, er musste medizinisch betreut werden. In der Schule der Zehnjährigen herrscht große Trauer. Bürgermeister Johann Danninger sagt: „Das Traurige ist, dass man es nicht rückgängig machen kann. Was passiert ist, bleibt.“

(Bild: Scharinger Daniel)
Liebevolle Zeichnungen für die verstorbene Sophie (Bild: Daniel Scharinger)
Liebevolle Zeichnungen für die verstorbene Sophie

 Schulbusse dürfen nicht überholt werden
Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger erklärt: Vorbeifahren verboten: An Schulbussen, die mit einer Schulbuswarntafel gekennzeichnet sind, darf nicht vorbeigefahren werden – egal ob mit Rad, Motorrad, Pkw, Bus oder Lkw. Man muss jederzeit damit rechnen, dass jemand ein- oder aussteigt oder die Straße quert.

(Bild: Scharinger Daniel)

Bei gewöhnlichen Linienbussen ist das Vorbeifahren gestattet, trotzdem gilt erhöhte Vorsicht und reduziertes Tempo. Bei Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz nicht! Als Autofahrer muss man „Verhaltensfehler“ von Kindern ausgleichen. Sicherheitshalber Augenkontakt herstellen!

Lisa Stockhammer, Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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