Waris (1) starb

Tödlicher Hundeangriff in Wien: Sechs Monate Haft

Wien
25.03.2019 10:49

Nur 17 Monate ist der kleine Waris aus Wien alt geworden. Nach dem Angriff eines Rottweilers im Vorjahr kämpften Ärzte zwei Wochen lang um sein Leben, letztlich ohne Erfolg. Am Montag stand die Besitzerin des Hundes vor Gericht. Sie war zum Zeitpunkt des dramatischen Vorfalls betrunken, hatte 1,4 Promille im Blut. Sie wurde am Montag zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Angriff war es - wie mehrfach berichtet - am 10. September 2018 im Wiener Bezirk Donaustadt gekommen. Der kleine Waris war mit seinen Großeltern spazieren, als sich der angeleinte Rottweiler, der keinen Maulkorb angelegt hatte, von seiner Besitzerin losriss und das Kind attackierte.

Die Besitzerin des Rottweilers bei ihrem Prozess (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Die Besitzerin des Rottweilers bei ihrem Prozess
Der kleine Waris wurde nur 17 Monate alt. Nach dem Rottweilerangriff starb er im Donauspital. (Bild: Florian Hitz, Peter Tomschi, krone.at-Grafik)
Der kleine Waris wurde nur 17 Monate alt. Nach dem Rottweilerangriff starb er im Donauspital.

Das Tier packte den kleinen Buben am Kopf und fügte ihm schwerste Verletzungen zu. Zwei Wochen später starb Waris im Krankenhaus. Der Rottweiler wurde seiner Besitzerin nach dem Vorfall abgenommen und musste in der Folge eingeschläfert werden.

(Bild: krone.tv)

„Unfassbare Tragödie“
Bezüglich des Todes des Kindes erklärte die Rechtsvertreterin der Hundebesitzerin, Nadine Illetschko, zu Beginn der Verhandlung: „Eine unfassbare Tragödie, da gibt es nichts zu beschönigen. Die Angeklagte ist am Boden zerstört und tief betroffen.“ Dass der Hund bis dahin „nie auffällig“ gewesen sei, wie sie weiter ausführte, war so allerdings nicht den Tatsachen entsprechend. Denn der Rottweiler hatte vor dem tödlichen Angriff bereits einmal einen Menschen angefallen und in den Hals gebissen. 

Kein Maulkorb für Hund, betrunken
Deshalb wäre die Angeklagte - ihren Angaben nach seit 28 Jahren Hundebesitzerin, den zum Tatzeitpunkt dreijährigen Rüden hatte sie im Alter von neun Wochen von einem oberösterreichischen Züchter übernommen - gemäß den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes verpflichtet gewesen, diesen ausschließlich mit einem Beißkorb ins Freie zu lassen. Überdies war die Hundehalterin zum Zeitpunkt des Angriffs mit 1,4 Promille stark betrunken und hielt den Rottweiler nicht an der kurzen Leine. 

Sechs Monate Gefängnis
Die 49-Jährige musste sich deshalb am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten - bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft. Sie wurde schlussendlich zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt. Mit sechs Monaten wurde ein Drittel der Strafe unbedingt ausgesprochen, zwölf Monate wurden der bisher unbescholtenen 49-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Hundehalterin: „Bin nicht vorausblickend gegangen“
Die Angeklagte gab zu, „nicht vorausblickend gegangen“ zu sein und mehr auf einen Arbeitskollegen, den sie zu einer Busstation begleitete, als auf ihren Hund geachtet zu haben: „Mein Blick war auf meinen Bekannten gerichtet.“ Mit diesem hatte sie den Nachmittag Prosecco trinkend auf ihrer Terrasse verbracht. Der Hund habe sie dann „von einer Sekunde auf die andere mitgerissen“, schilderte die 49-Jährige. Sie habe noch „probiert“, ihn von dem Buben „wegzubringen“, was ihr nicht gelang. Was dann geschah, habe sie „in einen Schrecken, einen Ausnahmezustand“ versetzt. Drei Wochen habe sie danach bei einer Freundin verbracht, sich nicht mehr aus dem Haus getraut, schilderte sie, weil ihre Wohnung belagert worden sei. Nach ihren Angaben habe sie aufgrund der zahlreichen Berichte über den Vorfall zudem ihren Job verloren.

Zeugin: „Habe hingehaut mit der Faust“
Eine couragierte Zeugin, die der Frau und deren Rottweiler in einem Abstand von wenigen Metern gefolgt war, wurde zufällig Zeugin des Angriffs und ging dazwischen. Nachdem die zierliche Frau den Hund gepackt, zu Boden gedrückt und fixiert hatte, habe sie ihm „ins Gesicht gehaut, dass er los lässt. Ich habe fünf bis sechs Mal hingehaut mit der Faust“. Der Besitzerin des rabiaten Kampfhunds habe sie „Ziehen Sie den Hund weg!“ zugerufen. Als das Kind endlich befreit war, habe sie „überall Blut“ wahrgenommen. Weil ihr in der Aufregung die Telefonnummer der Rettung nicht einfiel, sei sie zum nächsten Haus gelaufen und habe gegen die Fensterscheiben geschlagen und die Alarmierung der Rettungskräfte veranlasst.

Die Eltern und die Großeltern des getöteten Buben bekamen ein Trauerschmerzensgeld von insgesamt 65.000 Euro zugesprochen, wobei die Begräbniskosten inkludiert waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Neuerungen im Gesetz
Der Angriff löste eine erneute Diskussion rund um die Hundehaltung und deren Bestimmungen in Österreich aus und führte zu Neuerungen im Gesetz: So gehören in Wien unter anderem die Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde, die 0,5-Promille-Grenze für deren Halter und eine Wiederholungsprüfung des verpflichtenden Hundeführscheins dazu. Unabhängig von der Rasse gibt es einen behördlichen Hundeführschein für „bissige Hunde“.

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