Paukenschlag im Fall einer Wiener AHS-Lehrerin, die quasi mit System Schüler erniedrigt und gedemütigt haben soll. Wie die „Krone“ am Montag von einem Insider erfuhr, wird die pragmatisierte Pädagogin jetzt vom Dienst suspendiert. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, war es doch bislang trotz der zahlreichen Beschwerden nicht möglich gewesen, die Lehrerin aus dem Job zu entfernen.
Die ersten Vorwürfe gegen die Pädagogin wurden bereits im Jahr 2013 erhoben. Die Demütigungen waren allerdings auch weitergegangen, nachdem die Lehrerin verpflichtend an einer Schulung für Sozialkompetenz teilnehmen musste. „Liegt Dummheit in eurer Familie?“, war nur eine von vielen fragwürden Wortspenden der Pädagogin, die Schülern auch den Gang zur Toilette verwehrte oder Willkür bei der Notenvergabe gezeigt haben soll.
Wie berichtet, läuft in diesem Fall mittlerweile auch das bereits zweite Prüfverfahren, das von der Volksanwaltschaft eingeleitet wurde. Schon vor zwei Jahren hatte man sich in einem Verfahren mit der Causa beschäftigt - damals kam man jedoch zum Ergebnis, dass die Behörde „im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt“ habe.
Zahlreiche Beschwerden gesammelt
Nun wurden bis vergangenen Freitag weiter Stellungnahmen Betroffener gesammelt. Eine Gruppe, in der auch Juristen vertreten sind, solle diese sichten, hieß es. Letztlich dürften es mehr als ein Dutzend Beschwerden gewesen sein, die bis Ende der Vorwoche gesammelt wurden. Zudem hatte sich das Bildungsministerium der Sache angenommen.
Die Wiener Bildungsdirektion erklärte Ende letzter Woche, in dem Fall rasch entscheiden zu wollen, was nun auch tatsächlich passiert: Wie ein Insider der „Krone“ anvertraute, wird die Pädagogin jetzt suspendiert - weil die Vorwürfe immer schlimmer wurden. Viele der eingebrachten Beschuldigungen hätten sich bestätigt, hieß es.
Entlassung bei Pragmatisierten kaum durchsetzbar
Wie es dann weitergehen wird, bleibt vorerst offen: Denn zumindest bislang hatte es nie klare rechtliche Tatbestände gegeben, um die pragmatisierte Lehrerin aus dem Dienst entfernen zu können, wie der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer in der Vorwoche angemerkt hatte. Denn die Entlassung gilt bei einer Pragmatisierung als das allerletzte Mittel und ist nahezu unmöglich zu erreichen.
Die Gründe für eine Entlassung sind eng gesteckt: Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen führen im Fall einer Pragmatisierung automatisch zur Entlassung, darüber hinaus kann die Behörde das Dienstverhältnis auch wegen mangelnden Arbeitserfolgs beenden. Die Entlassung kann außerdem als Strafe in einem Disziplinarverfahren ausgesprochen werden.
„Wir als Dienstgeber haben hier den Auftrag, nachdem uns diese Vorwürfe als sehr plausibel erscheinen, klar zu sagen: aus heutiger Sicht können wir nicht erlauben, dass hier weiter unterrichtet wird. Das heißt, ab morgen darf die Kollegin in dieser Schule oder überhaupt nicht unterrichten. Es wird sofort eine Disziplinarkommission informiert“, sagte Himmer am Montag.
Innerhalb eines Monats muss die Disziplinarkommission nun entscheiden, ob die Suspendierung rechtens war. Das Disziplinarverfahren kann mit einer Geldstrafe oder einer Entlassung enden. Für den Zeitraum der Suspendierung erhält die Pädagogin zwei Drittel ihres Gehalts.
Kronen Zeitung/krone.at
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