Amtsgeheimnis verletzt

Doping-Video verbreitet: Polizist muss vor Gericht

Tirol
26.03.2019 07:00

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat jenen Polizisten, der das Video über den Polizeieinsatz in Seefeld in einem privaten WhatsApp-Chat weitergegeben hat, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt. Die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck ist bereits für den 3. April anberaumt.

Dem Polizeibeamten aus Ostösterreich, der beim Einsatz unterstützend tätig war, wird vorgeworfen, das Video, auf welchem Langläufer Max Hauke zu sehen ist, als er sich gerade Blut reinfundiert, in der Nacht zum 28. Februar an eine private WhatsApp-Gruppe versendet zu haben. Das Video wurde zigtausendfach geteilt und löste rasch eine Debatte aus, ob derartiges Bildmaterial überhaupt veröffentlicht werden dürfe.

Weitergabe ist Straftatbestand
„Bei diesem Video handelt es sich um ein Amtsgeheimnis, von dem der Beamte nur aufgrund seiner polizeilichen Tätigkeit Kenntnis hatte“, erläutert Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Durch die Weitergabe an eine private WhatsApp-Gruppe habe der Polizeibeamte dann dieses Amtsgeheimnis verletzt.

Urheber des Videos war schnell ausgeforscht
Das Bundeskriminalamt konnte schon am Abend des 28. Februar ermitteln und nachvollziehen, wer das Video weitergegeben hat. Der Beschuldigte hat sich dazu geständig gezeigt. Das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Auch disziplinarrechtliche Folgen dürften in diesem Fall nicht ausbleiben. Insgesamt stehen laut Staatsanwaltschaft München 21 Sportler aus acht Nationen unter Dopingverdacht. Fünf Sportarten seien betroffen.

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