Mit 28 Kilo Gold im Rucksack soll Benjamin Zev Gur (31) aus einer Linzer Bank spaziert sein. Der israelisch-kanadische Staatsbürger mit (falschem) dänischen Pass und Aliasnamen hat, so die Anklage, zuvor mit zwei Schraubenziehern elf Schließfächer geknackt. Die Anleitung dazu habe er im Darknet gefunden, behauptet er. Am Dienstag wurde er in einem Schöffenprozess in Linz zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die Anklage von Staatsanwältin Doris Fiala liest sich fast wie das Script zu einem Gangsterfilm à la „Ocean 11“. Doch der Angeklagte in Linz brauchte für seinen mutmaßlichen Millionen-Coup nur das Darknet. „Im Darknet findet man alles. In einem Video konnte man sich genau anschauen, wie man die Schließfächer öffnet“, sagt Benjamin Zev Gur vor Richterin Petra Oberhuber aus.
Ausgestattet mit diesem Wissen soll er zuerst in einer Grazer Bank sein Glück versucht haben. Pech für den in der Ukraine lebenden Familienvater. Die Schließfächer waren leer. Mit der gleichen Masche - Meldezettel, Girokonto und Anmietung eines Schließfaches mit einem verfälschten Pass aus dem Darknet - soll er in einem Linzer Geldinstitut Bargeld, Schmuck und Goldbarren um 1,1 Millionen Euro erbeutet haben. „Es war leicht.“
Richterin schulterte „Beuterucksack“
Beim Prozess war Benjamin Zev Gur , der durch Fingerabdrücke überführt wurde, geständig – allerdings will er nur vier Schließfächer geöffnet haben. „Und es tut mir sehr leid.“ Auch die 28 Goldbarren habe er nicht gestohlen und nicht im Rucksack aus der Bank getragen. „Das ist denkunmöglich“, sagt auch Anwalt Normann Hofstätter. Er hatte einen vergleichsweise schweren Rucksack dabei – den sowohl die Richterinnen als auch die Staatsanwältin locker schulterten ...
Seine Beute wollte der Safeknacker für die Nierentransplantation seines Bruders verwenden. Allerdings brachte er die 80.000 Euro, die er von einem Goldhändler in Budapest erhalten hat, in teuren Hotels durch. Der Bruder sei nun wütend. Der Angeklagte wurde schlussendlich für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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