In vielen Städten und vor allem in Wien sind sie nicht mehr wegzudenken: elektrobetriebene Roller, egal ob geliehen oder der eigene, egal ob gerade in Fahrt, geparkt, oder doch manchmal auch den Gehsteig blockierend. Die Bundesregierung hat nun jedenfalls neue Regeln für die Benützung dieser Fahrzeuge im Plan und macht E-Roller praktisch zu Fahrrädern.
Somit ist die Benützung der elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller künftig - nach Plan Ende April - auf Gehsteigen verboten. Unter-Zwölfjährige dürfen zudem außerhalb von Wohnstraßen nur mehr in Begleitung einer Person unterwegs sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 600 Watt haben und höchstens 25 Stundenkilometer fahren.
Gehsteig-Ausnahmen möglich
„Die Entlastung der Straßen ist positiv, oft ist man mit diesen Rollern auch schneller als mit dem Auto - es sind aber klare Regeln nötig“, sagte Verkehrsminister Norbert Hofer am Mittwoch nach dem Ministerrat. Bezogen auf das Gehsteigverbot ließ er wissen, dass es Gemeinden möglich sein werde, „auf gewissen Strecken Ausnahmen zu beschließen“.
Vorübergehend habe man Überlegungen gewälzt, das Fahren auf Gehsteigen im Schritttempo erlaubt zu lassen, sinnierte Hofer. „Wir glauben aber nicht, dass das funktionieren würde, daher diese Lösung.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.