Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegeben werden, auch wenn ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wiederverkaufen, erklärten die Luxemburger Richter am Mittwoch.
Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte dort eine Matratze gekauft und wollte sie kurz darauf wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop jedoch, sie zurückzunehmen. Dagegen klagte der Käufer und forderte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Versandkosten von insgesamt knapp 1200 Euro. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
Die obersten EU-Richter befanden nun, dass selbst bei direktem Kontakt einer Matratze mit dem menschlichen Körper davon ausgegangen werden könne, dass der Unternehmer die Ware mit einer Reinigung oder Desinfektion für Dritte wiederverwendbar machen könne. Ein und dieselbe Matratze werde nämlich auch von aufeinanderfolgenden Hotelgästen verwendet, zudem gebe es einen Markt für gebrauchte Matratzen.
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