Er sehe sich "aus rechtlichen Gründen gezwungen, sämtliche Aktivitäten der Bürgerliste per sofort einzustellen", so Listen-Chef Ludwig Reinthaler in einer Presseaussendung.
Diese Entscheidung dürfte auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der die Wahlanfechtung der "Bunten" am vergangenen Freitag abgewiesen hat, zurückzuführen sein.
Höchstgericht billigt Ausschluss
Die Verfassungsrichter befanden, der Ausschluss der Liste von der Wahl am 27. September 2009 sei zurecht geschehen. Sie bewerteten das Vorhaben der "Bunten", mit ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und gaben daher der Landeswahlbehörde recht.
Umstrittene Auftritte
Zuletzt war die Bürgerliste mit der Affäre um Nazi-T-Shirts in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in die Schlagzeilen gekommen. Auf Fotos zeigten sich Kandidaten mit einschlägigen T-Shirts - beispielsweise "Ich habe Bock auf Nazis" und beim Hitlergruß.
Noch am vergangenen Mittwoch hatte Reinthaler angekündigt: "Wir, die Welser Bürgerliste, werden Frau Rosenkranz bei der Bundespräsidentenwahl empfehlen."
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