Im Bezirksgericht Graz-West stand am Freitag ein ungewöhnlicher Fall auf dem Programm. Drei Männer und eine Frau mussten sich wegen eines Anschlags auf eine Moschee verantworten, der bereits in der Nacht auf 6. Mai 2016 stattgefunden hat. Der Außenbereich des Gebäudes wurde mit Schweineblut und -köpfen verunstaltet. Es gab drei Schuldsprüche und eine Diversion - nichts rechtskräftig!
Der Vorfall liegt bereits fast drei Jahre zurück. Angeklagt wurde Sachbeschädigung und die Herabwürdigung religiöser Lehren. Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Männer und eine Frau aus Österreich sowie einen deutschen Staatsbürger.
Der Prozess fand allerdings „aus Gründen der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nachdem sich die vier Beschuldigten - drei Männer und eine Frau - sowie mehrere Anwälte, Zuschauer und Polizei in den Saal gequetscht hatten, verkündete der Richter sofort den Ausschluss. Es ginge darum, „die Arbeit des Geheimdienstes und die Identität der Beamten zu schützen“, außerdem um die „Vermeidung von extremistischer Propaganda“, erklärte der Richter.
Frau kam mit Geldbuße davon
Alle vier Angeklagten waren geständig. Die drei Männer wurden für schuldig befunden. Zwei bekamen keine Strafen, da sie bereits wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 24 bzw. 20 Monaten verurteilt wurden. Der dritte wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Die Frau kam mit einer diversionellen Einigung davon. Sie muss 450 Euro zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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