Am 26. Mai können für Österreich bei der Europawahl die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Die Wählerverzeichnisse dazu liegen in den Gemeinden auf. Die Verzeichnisse sind in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern in der Zeit von kommenden Dienstag bis Donnerstag in einem allgemein zugänglichen Amtsraum zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Grundsätzlich wahlberechtigt sind Österreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden und am Stichtag, das war der 12. März 2019, in der Europa-Wählerresidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen waren. Darüber hinaus darf kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen.
Ausstellung einer Wahlkarte
Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag verhindert sind, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Diese kann bei der entsprechenden Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Schriftlich ist dies bis 22. Mai, persönlich bis 24. Mai um 12 Uhr zulässig. Infos unter: www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl-2019
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