Am Landesgericht Klagenfurt hat am Montag ein Prozess gegen einen 29-Jährigen und eine 27 Jahre alte Frau begonnen. Ihnen werden Verstöße gegen das Verbotsgesetz vorgeworfen - so habe der 29-Jährige laut Anklage ein Foto gepostet, auf dem er und seine Mitangeklagte den Hitlergruß zeigen, außerdem habe der Mann einschlägige Tätowierungen zur Schau gestellt.
Wie Richter Oliver Kriz, der dem Schwurgerichtshof vorsaß, erläuterte, hat der 29-Jährige bereits zwei einschlägige Vorstrafen, für die er auch bereits unbedingte Haftstrafen ausgefasst hatte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm auch NS-Devotionalien sichergestellt. In der Wohnung der 27-Jährigen wurde eine Hakenkreuzfahne gefunden.
Der 29-Jährige bekannte sich schuldig, das Foto gepostet zu haben - er habe seine erhobene Hand am Foto allerdings verpixelt und mit einem Smiley überdeckt, es sei nicht seine Absicht gewesen, nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten. Wie der Verteidiger der Frau sagte, habe sie die Fahne überhaupt nur „als Staubfänger“ zusammengefaltet auf ihrem Fernseher liegen gehabt.
Die Verhandlung wurde am Vormittag mit der Einvernahme der beiden Angeklagten fortgesetzt.
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