Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat neue Steuern für Internet-Unternehmen beschlossen. Die Pläne, die bereits in Begutachtung geschickt wurden, umfassen eine Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Online-Handel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen. Auf EU-Ebene waren ähnliche Überlegungen bisher gescheitert, ÖVP und FPÖ entschlossen sich nun zum Alleingang. 15 der von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) erwarteten 200 Millionen Euro sollen in die Stärkung des Medienstandorts Österreich fließen.
Das Finanzministerium begründet die Digitalsteuer mit mehr Fairness für heimische Firmen: „Digitale Großkonzerne zahlen durchschnittlich 0,8 Prozent ihres Umsatzes an Körperschaftssteuer und null Prozent Steuer aus ihren Werbeeinnahmen. Zu wenig, um von fairen Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft zu sprechen. Und zu wenig, um von einem fairen Beitrag am gesamten Steueraufkommen zu sprechen.“
Einnahmen sollen Medienstandort Österreich stärken
Die erwarteten Einnahmen - die IHS-Chef Martin Kocher als „sehr optimistisch“ einschätzt - sollen zum Teil in die heimische Medienlandschaft investiert werden. 15 Millionen Euro sollen dafür in einem Digitalisierungsfonds bereitgestellt werden.
„Heimische Medien vor großer Herausforderung“
Dazu erklärt das Ministerium: „Die Medienlandschaft befindet sich im Umbruch. Das stellt insbesondere heimische und traditionelle Medien vor die Herausforderung, mit großen internationalen Konzernen mitzuhalten. Gerade durch die Marktmacht der Internetgiganten ist dieser Transformationsprozess nicht alleine durch kommerzielle Geschäftsmodelle zu bewerkstelligen.“ Die Finanzspritze solle heimischen Medien helfen, sich an das sich wandelnde Nutzungsverhalten anzupassen.
Werbeabgabe soll Google und Facebook treffen
Die Online-Werbeabgabe von fünf Prozent betrifft laut Plan der Regierung Unternehmen wie Google und Facebook, die weltweit einen Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro, davon 25 Millionen Euro in Österreich, machen. Ursprünglich hatte man eine europäische Lösung angestrebt, auf EU-Ebene fanden sich jedoch keine Mehrheiten für eine unionsweite Digitalsteuer.
Umsatzsteuerbefreiung beim Online-Handel eingeschränkt
Beim Online-Handel soll die Umsatzsteuerbefreiung bis zum Warenwert von 22 Euro gestrichen werden. Zur Begründung heißt es: „Um die Umsatzsteuer zu umgehen, sind viele Pakete, die (vor allem aus China) nach Österreich geliefert werden, zum Schaden der Steuerzahler falsch deklariert.“
Auch Vermittler von Ferienwohnungen im Visier
Die geplante Haftungsklausel wiederum richtet sich an Vermittlungsplattformen von Ferienwohnungen. Hier sollen Airbnb und Co. ab 2020 für nicht versteuerte Umsätze der Vermieter haften. Das Finanzministerium: „Vor allem in touristischen Regionen gibt es mittlerweile eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietern, weil Buchungsplattformen privaten Vermietern Schutz geben, sich der Steuer- und Abgabenpflicht zu entziehen. Bislang gibt es für den Staat unzureichende Möglichkeit, die Plattformen dafür zur Verantwortung zu ziehen.“
Im März auf EU-Ebene gescheitert
Auf EU-Ebene war die Einführung einer Digitalsteuer für Online-Riesen im März gescheitert. Deutschland und Frankreich hatten bis zuletzt versucht, die umstrittene Digitalsteuer in Europa zumindest in abgespeckter Variante durchzusetzen. Sie sprachen sich für eine Umsatzsteuer von drei Prozent auf Online-Werbeerlöse aus, die von Jänner 2021 an gelten sollte. Österreich hatte bereits während seiner EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 sehr auf eine Einführung gepocht. Frankreich und einige andere Staaten haben inzwischen ebenfalls nationale Konzepte auf den Weg gebracht. Die Regierung in Paris etwa plant eine Digitalsteuer von drei Prozent, die jährlich 500 Millionen Euro einbringen soll.
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