Es war eine der ungewöhnlichsten Verhandlungen der letzten Zeit am Grazer Straflandesgericht: Ein überfreundlicher Angeklagter, der allerdings zum 38. Mal in seinem Leben angeklagt war. Diesmal hatte er die Wohnung der „Ex“ zertrümmert und dann unter Wasser gesetzt.
Erstmals in seiner Laufbahn als Richter wurde Helmut Wlasak von einem Angeklagten per Handschlag begrüßt und verabschiedet. Dazwischen gab es eine Verhandlung, die ihresgleichen suchte. Zum bereits 38. Mal (!) in seinem Leben musste sich ein 63-Jähriger vor Gericht verantworten. „Diebstahl, Einbruch, Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung: Sie haben das Strafgesetzbuch bald durch“, so der Richter.
Diesmal ging es um gefährliche Drohung und Sachbeschädigung: An jenem Tag, an dem er zuletzt aus der Justizanstalt entlassen wurde, wollte er seine Sachen in der Wohnung der Lebensgefährtin in Graz abholen.
Zuvor genehmigte er sich noch einige alkoholische Getränke, die Freundin aber war nicht erreichbar. Daher ging er zu der Wohnung, drückte die Eingangstüre auf, zertrümmerte einige Gegenstände und flutete die Wohnung. Dazwischen schickte er der Freundin Droh-SMS.
„Zu 120 Prozent schuldig“
Der Mann bekannte sich zu „120 Prozent schuldig“ und bekam weitere 15 Monate unbedingt und eine Geldstrafe von 6500 Euro für die Sachbeschädigung aufgebrummt. Per Handschlag mit dem Richter umgehend besiegelt - aber nicht rechtskräftig.
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