Ein Polizist, der nach der Anti-Dopping Razzia in Seefeld in Tirol ein Video von der Festnahme von Langläufer Max Hauke weitergegeben haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.760 Euro verurteilt worden. Die Hälfte davon wurde ihm bedingt nachgesehen. Außerdem muss der Beamte 500 Euro Teilschmerzensgeld an Hauke leisten.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Beamte hatte sich wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte dem Polizeibeamten aus Ostösterreich vorgeworfen, das Video an eine private WhatsApp-Gruppe versendet zu haben, aus der es dann weiter veröffentlicht worden sei.
Der Polizist hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. „Ich bedaure zutiefst, was ich getan habe. Es ist für mich selbst nicht entschuldbar“, meinte der Angeklagte. Er habe in der Euphorie nach dem Einsatz seinen Kollegen zeigen wollen, was ihnen gelungen sei. In der WhatsApp-Gruppe befanden sich laut Aussagen des Beschuldigten ausschließlich Polizeikollegen, die jedoch allesamt nicht an dem Einsatz in Seefeld beteiligt waren. „Ich habe mich dazu hinreißen lassen. Ich möchte mich bei dem Athleten entschuldigen“, fügte der Beamte hinzu.
Verteidiger: Daten und Fakten waren ohnehin schon bekannt
Sein Verteidiger, der von einer „großen Dummheit und Unüberlegtheit“ sprach, hatte zuvor eine Diversion beantragt, die jedoch vom Richter abgelehnt wurde. Der Verteidiger betonte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass bereits vor der Veröffentlichung des Videos alle Details und Fakten, die auf dem Video zu sehen sind, ohnehin bereits bekannt waren. „Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist dadurch nicht so gravierend“, meinte der Rechtsanwalt.
Staatsanwalt: „Komplette Existenz eines Menschen vernichtet“
Gänzlich anders sah dies der Staatsanwalt. Er sprach sich aus generalpräventiven Gründen gegen eine Diversion aus. „Die Tat und die Folgeerscheinungen waren dafür einfach zu gravierend“, sagte der öffentliche Ankläger. Zudem habe das Video den höchstpersönlichen Lebensbereich des Langläufers betroffen. „Und das hat in der Öffentlichkeit nichts verloren“, betonte der Staatsanwalt. „Durch die Tat wurde die komplette Existenz eines Menschen vernichtet“, meinte der als Privatbeteiligtenvertreter ebenfalls anwesende Anwalt Haukes. Sein Mandant sei nach der Veröffentlichung des Videos mit Hasspostings und Beschimpfungen aus aller Welt konfrontiert gewesen. „So eine Demütigung wünscht man niemandem“, fügte der Rechtsanwalt hinzu.
Auf dem wenige Sekunden dauernden Film, das von Medien verbreitet wurde, ist Hauke beim Eigenblutdoping zu sehen. Er hatte die Blutinfusion noch im Arm und wurde im Zuge des Einsatzes offenbar auf frischer Tat ertappt.
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