In der Steiermark und auch in Kärnten gab es seit Jahren Widerstand gegen den geplanten Ausbau der Klagenfurter Schnellstraße S37. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden abgewiesen: Für den Sicherheitsausbau im Abschnitt St. Veit-Nord bis St. Veit-Süd sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Rodungen auf einer fläche von 4,8 Hektar sollen für den Ausbau notwendig sein. Doch da diese Fläche den sogenannten Bagatellenschwellwert von 5 Hektar unterschreite, sein keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Die Prognosewerte für Verkehr und Immissionszusatzbelastung würden sich mit oder ohne Sicherheitsausbau nicht unterscheiden. Der Ausbau dürfte keinen Einfluss auf die Luftgüte haben. Die Pläne für den Ausbau liegen ja seit Jahren fix und fertig bei der Asfinag.
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