Hundertfach hat sich ein mittlerweile 78 Jahre alter Pensionist aus Wien über lange Zeit hinweg an seinen damals minderjährigen Neffen vergangen. Der Mann wurde wegen seiner schrecklichen Taten schließlich im Jahr 2016 für schuldig erkannt und zu einer zwölf Jahre langen Haftstrafe verurteilt. Doch seither verbrachte der verurteilte Sexualstraftäter keinen Tag im Gefängnis.
Zu den zahllosen Übergriffen war es in den 1980er- und 1990er-Jahren gekommen, sämtliche Opfer des zudringlichen Mannes sind mittlerweile erwachsen und leiden noch heute an den Folgen des schweren Missbrauchs, wie Gutachten des Gerichtspsychiaters Karl Dantendorfer sowie der Psychologin Tanja Guserl ergaben.
Anzeige brachte Fall 2003 ins Rollen
Hunderte Male hatte sich der wohlhabende Verurteilte bei Übernachtungen der Kinder in seinem Haus sowie bei gemeinsamen Familienurlauben an seinem Neffen und zwei seiner Großneffen vergangen, und das über geraume Zeit hinweg. Die Übergriffe blieben offenbar gänzlich unbemerkt - erst als der älteste Neffe im Jahr 2003 sein Schweigen brach und seinen Onkel bei der Polizei anzeigte, kamen der Fall ins Rollen und das Martyrium ans Tageslicht.
Bei seinem Prozess im November 2016 bekannte sich der Pensionist zunächst nicht schuldig, ehe er dann doch ein Teilgeständnis ablegte und zugab, bei allen drei Buben Hand- und Oralverkehr durchgeführt zu haben.
Geld für sexuelle Handlungen bezahlt
Wie die Opfer berichteten, hätte der reiche Onkel für die sexuellen Handlungen auch Geld gezahlt. Der Beschuldigte wiederum sprach von finanzieller Unterstützung, die er der Familie über all die Jahre habe angedeihen lassen. So habe er etwa der Schwester Geld gezahlt, damit sie die Pflege der Mutter übernehme. Die Mutter des Großneffen habe er aus einem Obdachlosenheim geholt, wo die Frau mit ihren drei Kindern lebte, und ihr eine Wohnung eingerichtet. Das Geld habe er dabei stets den Kindern mitgegeben.
Der Angeklagte wurde 2016 schließlich zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt, musste auch geforderte Privatbeteiligtenansprüche von insgesamt 214.000 Euro zahlen. Doch im Gefängnis verbrachte der Verurteilte seither keinen Tag, aufgrund seines Gesundheitszustandes, der dies nicht zulasse, wie es bereits vor knapp zwei Jahren in einem Bericht des „Kurier“ hieß.
„Vollzugsuntauglichkeit“
Und daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben, denn immer noch befindet sich der 78-Jährige auf freiem Fuß. So sei der Pensionist weiterhin „vollzugsuntauglich“, wie es seitens der Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, gegenüber „Heute“ hieß. Die Haftstrafe ist damit aufgeschoben, allerdings nicht aufgehoben. Inwieweit sich der Zustand des mittlerweile 78 Jahre alten Verurteilten mit fortschreitendem Alter verbessern könnte, sodass er seine Haftstrafe doch noch antreten kann, bleibt fraglich.
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