Geliebter Brauch

Wo in der Steiermark Osterfeuer erlaubt sind

Steiermark
05.04.2019 06:50

Zwei Wochen nur mehr bis Ostern, und wie jedes Jahr taucht die Frage auf, wer wann und wo ein Feuer anzünden darf. Wegen der Feinstaubbelastung herrscht auch heuer in Graz ein striktes Verbot für Brauchtumsfeuer. In einigen Gemeinden der Bezirke Graz-Umgebung und Leibnitz gelten teilweise rigorose Einschränkungen.

Während in den so genannten Sanierungsgebieten der Bezirke Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz immerhin zweimal im Jahr (Ostern und Sommersonnenwende) Feuer erlaubt sind, gilt in Graz seit vielen Jahren ein komplettes Verbot.

Goldener Mittelweg: 1 Feuer pro Gemeinde
Für andere Gebiete wurde ein Mittelweg gefunden, um die Zahl der Feuer insgesamt zu senken, ohne dass dadurch die Traditionspflege verhindert wird. Dort darf nur die Gemeinde selbst – oder eine beauftragte Organisation – ein einzelnes Osterfeuer anzünden. Dies gilt in zehn Gemeinden im Bezirk Leibnitz sowie elf Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung:

Leibnitz: Gabersdorf, Gralla, Lang, Lebring-St.…Margarethen, Leibnitz, St. Veit, Straß-Spielfeld, Tillmitsch, Wagna, Wildon.
Graz-Umgebung: Feldkirchen, Fernitz-Mellach, Gössendorf, Hart, Hausmannstätten, Kalsdorf, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka, Unterpremstätten-Zettling, Werndorf und Wundschuh.

Niemals Abfall abfackeln
Aber Achtung! Auch dort, wo Brauchtumsfeuer erlaubt sind, gibt es strenge Regeln, wie Ingrid Winter, Leiterin des Referats für Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, erklärt: „Brauchtumsfeuer dürfen auf keinen Fall zur Entsorgung brennbarer Abfälle missbraucht werden. Erlaubt ist nur das Verbrennen trockener biogene Materialien, sprich: Holz. Brandbeschleuniger sind ebenso verboten, und die Rauchentwicklung muss möglichst gering gehalten werden.“

Empfindliche Strafen drohen
Und Winter stellt klar, dass die steirischen Behörden bei dem Thema keinen Spaß verstehen. Auf „gesetzeswidriges Verbrennen gefährlicher Abfälle“ stehen bis zu 41.200 Euro Strafe.

Mehr Details (etwa zu Ausnahmen in Fusions-Gemeinden) gibt es hier
Die Liste der Gemeinden, die zum Sanierungsgebiet „Außeralpine Steiermark“ zählen, ist hier abrufbar.

Porträt von Matthias Wagner
Matthias Wagner
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