Zehn Monate Haft

Prostituierte mit Hundeleine verletzt – Urteil

Wien
04.04.2019 18:37
Eigentlich wollte sie gar nicht reden, die Ungarin, die für den Angeklagten klar Geheimprostituierte ist. Gewürgt soll er sie haben mit einer Hundeleine, Todesangst hätte sie gehabt. Doch die Geschworenen in Wien verwarfen die Mordversuch-Anklage rasch und entschieden einstimmig: Nötigung, Körperverletzung.

Ein Vorfall, zwei gänzlich unterschiedliche Schilderungen. Für ihn, den 58-Jährigen, geht es „um nicht mehr und nicht weniger als das Leben“, wie sein Verteidiger Philipp Bischof Richtung Geschworene betont. Denn der Mann ist mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft und war auch im Maßnahmenvollzug, sprich Anstalt. Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith wird später sagen, dass sie ihn nicht entlassen hätte wegen seines „sexuellen Sadimus“.

(Bild: APA/Barbara Gindl (Symbolbild))

Bares aus Geldbörsl gestohlen
Im Juli 2018 will er die Frau zufällig kennengelernt haben. Er nahm sie im Auto mit, für ihn war klar: „Eine Prostituierte.“ 50 Euro, ab in die Garage, auf der Rückbank des Autos ging’s zur Sache. Weil er entdeckt haben will, dass sie ihm währenddessen das Geldbörsl gestohlen habe, wollte er die Polizei holen: „Da hat sie mich blutig gebissen, deshalb hab ich sie geschlagen.“ - Sie jedoch schildert „Todesangst“. Mit der Hundeleine wollte er sie im Auto festbinden und erwürgen. Sie konnte sich befreien und rannte nackt davon. Sex? Sicher nicht.

Diese drastische Version glaubten die Geschworenen nicht, die Körperverletzung schon: Zehn Monate Haft plus bedingte Einweisung mit Therapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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