FPÖ will 3,4 Mio. Euro

BP-Wahl: Gericht weist Schadenersatz-Anspruch ab

Österreich
05.04.2019 13:24

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde am Freitag geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich. Die FPÖ forderte 3,4 Millionen Euro wegen der aufgehobenen Stichwahl und der dann wegen fehlerhafter Kuverts verschobenen Wahlwiederholung.

Ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, sei nicht in einem Beweisverfahren zu klären, sondern es handle sich um eine reine Rechtsfrage, so die Richterin. Ihre Rechtsansicht legte sie am Freitagvormittag dar: Die Wahlvorschriften zielten darauf ab, den freien Wählerwillen zu schützen, sagte sie. „Davon ist meiner Ansicht nach aber das Vermögen des Wahlwerbers selbst - und noch weniger das Vermögen der klagenden Partei - nicht umfasst.“ Der Schutzbereich dieser Norm reiche nicht so weit, dass dadurch bloße Vermögensschäden umfasst wären, meinte Schaller. Doch gelte es, diese Frage zu klären, möglicherweise durch alle Instanzen. 

Richterin Margit Schaller (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Richterin Margit Schaller

FP-Anwalt glaubt an „Beginn eines erfolgreichen Prozesses“
FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer warf der Richterin in der nur rund eine Stunde dauernden Verhandlung eine „unrichtige Rechtsauffassung“ vor. „Es wäre grotesk, anzunehmen, dass diese Kosten nicht ersetzt werden, wenn diese Kosten durch mehrere Verschiebungen zur Aushöhlung des Vermögens eines Kandidaten oder einer ihn unterstützenden Gruppe führen“, fand er. Als Niederlage wollte Böhmdorfer die Verhandlung im Anschluss nicht bezeichnen: „Das ist der Beginn eines wahrscheinlich sehr erfolgreichen Prozesses für uns.“

Van der Bellen verzichtete auf Schadenersatzklage
Die FPÖ hat insgesamt acht Millionen Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Millionen Euro davon forderten die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen verzichtete auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik.

Hofer will nicht mehr gegen Van der Bellen antreten. (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Hofer will nicht mehr gegen Van der Bellen antreten.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Hofer und Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, der die Wahl aufhob. Die Wiederholung war für 2. Oktober angesetzt, wurde aber wegen Problemen mit dem Klebstoff auf den Wahlkartenkuverts auf Dezember verschoben.

(Bild: Fritz Kimeswenger)

Die für die fehlerhaften Kuverts verantwortliche Firma bezahlte bereits im Jahr 2017 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik. Mit weiteren Regressforderungen rechnen müssen allerdings die Leiter jener 14 Wahlbehörden, deren fehlerhaftes Vorgehen bei der Auszählung der Stimmen für die Wahlwiederholung verantwortlich war. Die Finanzprokuratur hat nämlich Schadenersatzklagen gegen sie angekündigt.

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