Die Sorge unter Österreichs Landwirten war groß, als im Februar das existenzbedrohende „Kuh-Urteil“ gegen einen Tiroler Bauern gesprochen wurde, auf dessen Alm im Pinnistal im Jahr 2014 eine Touristin von einer Kuh-Herde niedergetrampelt und getötet wurde. Wie mehrfach berichtet, wurde der Landwirt nach jahrelangem Rechtsstreit zur Zahlung von 180.000 Euro an die Hinterbliebenen sowie einer monatlichen Rente verurteilt. Nun hat die Regierung eine Gesetzesänderung vorgelegt. Darin wird die Eigenverantwortung der Alm-Besucher und Rechtssicherheit für Viehhalter verankert.
Bisher hat das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. „Für eine ausgewogene Interessenabwägung ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich“, so das Ministerium in einer Aussendung. Dem Haftungsrecht wurde in der Vorlage ein Absatz eingefügt, demnach Gäste die Verantwortung haben, Verhaltensregeln einzuhalten. Wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten, haften sie nicht, Besucher tragen Schäden selbst.
Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen. Ziel wäre ein Inkrafttreten im Juli, hieß es am Freitag aus dem Landwirtschaftsministerium.
„Nehmen die Besucher von Almen stark in die Eigenverantwortung“
„Die Angst vor Rechtsunsicherheit darf nicht zwischen Alm-Bauern und Touristen stehen“, betonte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). „Mit der Gesetzesänderung schaffen wir Rechtssicherheit und Vertrauen. Wir nehmen die Besucher von Almen stark in die Eigenverantwortung, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Bauern.“
Der Entwurf für die Gesetzesänderung sei der erste Schritt. „In den nächsten Wochen werden wir die Verhaltensregeln vorlegen und den Landwirten einen Ratgeber zur Verfügung stellen, wie sie ihre Haftung ausschließen können“, berichtete die Ressortchefin.
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