Polizisten wollen Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Nachdem Beamte im Mölltal einen infizierten Moldawier festgenommen hatten, bekamen sie aufgrund der Datenschutzverordnung keine Information über dessen Krankheit. Die Gewerkschaft will das ändern und verlangt jetzt die Prüfung aller rechtlichen Möglichkeiten.
Freitag wurde eine Anfrage an den Zentralausschuss gerichtet. Bruno Kelz: „Man solle alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen.“
Der Obervellacher Postenkommandant Gert Grabmeier war Stein des Anstoßes: Er hatte einen Moldawier festgenommen, in dessen Akte aus Deutschland eine ansteckende Krankheit vermerkt war. Welche, wurde nicht verraten. Grabmeier: „Er selbst sagte, dass er Hepatitis habe. gegen A und B sind Polizisten geimpft; nicht gegen Typ C.“
Kelz: „Wir verlangen mindestens einen Gefahrenhinweis im Akt plus einen Eintrag auf Maßnahmen; etwa ,Achtung Mundschutz‘.“
Offene Tuberkulose und andere Krankheiten
Grabmeier hat bereits einmal wegen einer Ansteckung gebangt: „Meine Kollegen und ich hatten mit einem Asylwerber mit offener Tuberkulose zu tun. Es gab keine Info; dann nach zwei Monaten schickte man uns den Röntgenwagen.“
Er versteht nicht, warum die Polizei nicht verständigt werden darf: „Ich hab’ Amtsverschwiegenheit, binde es eh keinem auf die Nase. Allerdings sind Beamte in Haftanstalten oder Sanitäter ja ebenfalls gefährdet.“
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