„Jetzt dresch ich sie“

Attacke auf Ex-Ehefrau mit Messer: 4 Jahre Haft!

Niederösterreich
09.04.2019 18:49

Weil er seine Ex-Ehefrau in deren Wohnung im niederösterreichischen Bezirk Hollabrunn mit einem Stanley-Messer verletzt sowie mit Schlägen und Fußtritten traktiert haben soll, ist ein 32-Jähriger am Dienstag in Korneuburg wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Geschworenen allerdings verworfen.

Der Anklageschrift zufolge soll der Beschuldigte seine ehemalige Partnerin am 26. November 2018 attackiert haben. Wenige Stunden davor hatte er von einem Arbeitskollegen erfahren, dass seine Ex einen neuen Lebensgefährten hat. „Ich bin am Boden zerstört gewesen“, blickte der 32-Jährige bei seiner Einvernahme zurück. Am Abend fuhr er zu seiner ehemaligen Frau - dort angekommen, habe er sich gedacht „jetzt dresch‘ ich sie“.

(Bild: APA/Barbara Gindl (Symbolbild))

Attacke mit Stanley-Messer
Der Beschuldigte soll dem Opfer in dem Mehrparteienhaus ins Gesicht geschlagen und es gewürgt haben. „Es war ein so starkes Würgen, dass ich geglaubt habe, ich sterbe“, schilderte die Frau bei der Tatrekonstruktion, die den Geschworenen auf Video vorgeführt wurde. Zudem bugsierte der Beschuldigte seine ehemalige Partnerin der Anklage zufolge gegen einen Heizkörper und den Boden. In einem anderen Bereich der Wohnung soll der 32-Jährige seiner Ex mit Arbeitsschuhen, die mit Stahlkappen versehen sind, ins Gesicht, gegen den Rumpf und in den Rücken getreten haben. Mit einem Stanley-Messer verletzte der Mann seine ehemalige Frau laut Anklage im Halsbereich - sie erlitt eine oberflächliche, rund eineinhalb Zentimeter lange Schnittwunde.

„Ich wollte sie verletzen“
Der in der Wohnung ebenfalls anwesende neue Lebensgefährte des Opfers war nicht imstande, den 32-Jährigen aufzuhalten. Dies gelang erst einem herbeigeeilten Nachbarn. Wenn dieser nicht eingeschritten wäre, „wäre ich tot und meine Kinder auch“, sagte die ehemalige Frau des Beschuldigten bei der Tatrekonstruktion.

Der Angeklagte flüchtete, stellte sich aber wenig später und ließ sich widerstandlos festnehmen. „Ich wollte sie verletzen“, sagte er zusammenfassend. Wenn er die Frau hätte töten wollen, „hätte ich das sicher zusammengebracht“.

(Bild: APA/Roland Schlager)

Kinder mussten Tat mitansehene
Die Hauptfrage nach versuchtem Mord beantworteten zwei Geschworene mit Ja, die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag wurde geschlossen verneint. Einer Meinung waren die acht Laienrichter bei der Frage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung und bei der Hauptfrage nach gefährlicher Drohung.

Bei der Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters der bisher ordentliche Lebenswandel und das „beinahe volle Geständnis“ des Beschuldigten mildernd aus. Als erschwerend wurde unter anderem gewertet, dass die Kinder bei den Taten zusehen mussten. Der Schuldspruch sei „auch ein Signal an die Allgemeinheit, dass man unter Ex-Lebensgefährten einen normalen Umgang haben muss“, bekräftigte der Richter. Während der 32-Jährige das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.

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