Mädchen angekettet
Prozess: Deutsche IS-Frau ließ Kind (5) verdursten
Wegen einer schier unvorstellbaren Gräueltat wird derzeit vor dem Oberlandesgericht München einer deutschen IS-Sympathisantin der Prozess gemacht. Jennifer W. (27) ist die erste Rückkehrerin, gegen die nach ihrer Heimkehr nach Deutschland ein Haftbefehl erwirkt werden konnte. Die aus Niedersachsen stammende Angeklagte muss sich wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und des Kriegsverbrechens einer Kindstötung im Irak verantworten. Sie habe ein versklavtes Mädchen (5) in der prallen Sonne angekettet verdursten lassen, so die Anklage.
Laut dem deutschen Generalbundesanwalt (GBA) reiste Jennifer W. im September 2014 in den Irak und schloss sich der Terrormiliz IS an. Wenige Wochen zuvor war dort das „Kalifat“ ausgerufen worden. Auch 2015, während mehrere Großstädte vom IS besetzt waren, hielt sich Jennifer W. im Irak auf. Dabei soll sie im Sicherheitsapparat der Terrormiliz tätig geworden sein: Laut Anklage patrouillierte sie mehrere Monate lang in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul, um die Kleidervorschriften der Dschihadisten durchzusetzen. Jennifer W. sei dabei auch bewaffnet gewesen: Handfeuerwaffe, ein Kalaschnikow-Sturmgewehr sowie eine mit Sprengstoff gefüllten Weste. Ihr Sold habe 70 bis 100 Dollar betragen, berichtet die „Bild“.
Versklavtes Mädchen in sengender Sonne angekettet
Im Sommer 2015 sollen Jennifer W. und ihr Ehemann aus einer Gruppe Kriegsgefangener ein fünf Jahre altes Mädchen gekauft und als Sklavin gehalten haben. Mutmaßlich handelte es sich dabei um Jesiden, die dem IS als „Ungläubige“ verfolgt und ermordet sowie versklavt wurden. Weil das fünf Jahre alte Kind ins Bett gemacht hatte, soll der Mann es zur Strafe in sengender Sonne, bei 45 Grad Hitze, angekettet haben. Es verdurstete qualvoll. Der Vorwurf gegen die Angeklagte: Mord durch Unterlassen.
Nach der Verlesung der Anklage wurde der Prozess bis zum 29. April unterbrochen. Hintergrund ist nach Angaben der obersten deutschen Anklagebehörde, dass die Mutter des Mädchens ausfindig gemacht wurde und als Zeugin zur Verfügung steht. Sie ist als Nebenklägerin zu dem Verfahren zugelassen und wird unter anderem von der bekannten Menschenrechtsanwältin Amal Clooney vertreten. Die Ehefrau von George Clooney kam allerdings nicht zum Prozessauftakt.
In der Türkei verhaftet und nach Deutschland abgeschoben
Jennifer W. wurde 2016 schließlich in der Türkei festgenommen, wo sie in der deutschen Botschaft ihre Ausweispapiere verlängern lassen wollte. Die Türkei schob sie in weiterer Folge nach Deutschland ab. Die zuletzt im niedersächsischen Vechta lebende 27-Jährige konnte erst im Juni 2018 aufgrund nach und nach gesammelter Beweise festgenommen werden.
Nach Angaben der Organisation Yazda, die sich für die Interessen der religiösen Minderheit der Jeziden einsetzt, ist es die weltweit erste Anklage wegen internationaler Straftaten, die von IS-Mitgliedern gegen Jesiden begangen wurden. Die Vereinten Nationen prüfen derzeit, ob die Massaker an den Jesiden einen Völkermord darstellen.
„Großer Moment für jesidische Gemeinschaft“
In einer zum Prozessauftakt veröffentlichten Erklärung bewertete Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, selbst Überlebende von Versklavung und Folter durch IS-Mitglieder, den Prozess „als wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden.“ Jeder Überlebende, mit dem sie gesprochen habe, warte darauf, dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt würden. „Deshalb dies ein großer Moment für mich und die gesamte jesidische Gemeinschaft“, erklärte Murad.
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