Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch ein 38-Jähriger wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat gestanden. Er soll seinen Vater vor einem Lokal mit Faustschlägen und Fußtritten attackiert haben. Was der Grund dafür war, konnte er nicht genau sagen. „Es war nicht Absicht“, meinte er. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwölf Jahre Haft!
Die Tat ereignete sich bereits im Oktober 2016, doch der angeklagte Kroate musste zuerst diverse Strafen in seiner Heimat verbüßen, bevor er nach Österreich ausgeliefert werden konnte.
Streit eskalierte
Der Vorfall geschah, als der Beschuldigte seinen Vater in Graz besuchte und mit ihm in mehrere Lokale ging. Der Sohn wollte schließlich nach Hause, doch der Vater zog es vor weiterzutrinken. Vor einem Lokal eskalierte der Streit, und der 38-Jährige versetzte seinem Vater einen Faustschlag ins Gesicht. Der stark Alkoholisierte ging zu Boden, doch der Jüngere schlug weiter - „acht- bis zehnmal“, wie er selbst angab.
Widersprüchliche Aussagen
Laut Anklage zerrte ein Gast den 38-Jährigen von seinem Opfer weg, doch der Angeklagte trat noch zweimal zu, einmal mitten ins Gesicht. Bei der Verhandlung behauptet der Zeuge allerdings: „Ich habe ihn nicht berührt.“ Er könne sich auch nur an „zwei bis drei Schläge“ erinnern, die auch gar nicht sehr fest gewesen seien. Der Vater erlitt „multiple Gesichtsfrakturen“, beschrieb Staatsanwältin Reingard Wagner. Der Sohn rannte weg und fuhr sofort mit dem Bus bis Kroatien. Das Opfer wies eine Alkoholisierung von 2,3 Promille auf.
„Weiß ich nicht mehr“
Warum es zum Auszucken des Sohnes gekommen war, ließ sich nicht genau klären. Bei der Verhandlung behauptete der Angeklagte, er habe Angst gehabt, dass sein Vater ein Messer ziehen würde, und daher auf ihn eingeschlagen. „Aber warum haben Sie weitergeschlagen, als er schon bewusstlos war?“, wollte die Richterin wissen. „Es tut mir leid“, antwortete der Kroate. Die Schläge seien „nicht Absicht“ gewesen. An die Tritte konnte er sich nicht erinnern.
Obwohl die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren und es kaum Zeugen für die Tat gab, stuften die Geschworenen die Tat als versuchten Mord ein. Der Kroate wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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