Das „Zentrum der Islamischen Kultur Imam Ali“ soll in einer illegalen Moschee in einem Gewerbegebiet in Wien-Floridsdorf das Freitagsgebet abhalten. Außerdem brisant an dem Fall: Gebäude als auch Grundstück, das sich nahe der Großfeldsiedlung befindet, gehören dem Iran. Die Baupolizei ist für die Einhaltung der Widmungen zuständig - deren Chef Gerhard Cech war zu diesem Thema am Freitag bei krone.tv-Moderator Gerhard Koller zu Gast und klärte auf, ob in dieser Causa eine Umwidmung der Nutzung denkbar wäre.
Seit Wochen laufen Ermittlungen in dieser Causa, doch Ergebnisse habe man bislang keine vorzuweisen. „In den letzten Wochen war Freitag zu Mittag sehr wenig los. Es waren drei bis vier Menschen anwesend. Da konnten wir nicht von einer Veranstaltung oder Versammlung sprechen“, erklärt Cech.
Allerdings werden auf einer Homepage religiöse Events angekündigt, „es gibt auch einen Imam, der dort tätig ist“, weiß Cech. „Wir müssen nun nachweisen, dass das Gebäude regelmäßig für religiöse Zwecke verwendet wird. Das können wir im Moment noch nicht. Aber wir überprüfen das natürlich weiter.“
Ermittlungen in Zivil dienen Schutz der Beamten
Die Überprüfung erfolge von außen und in Zivil - „auch zum Schutz unserer Mitarbeiter, die nicht erkannt werden wollen“. Falls erforderlich, verschaffe man sich allerdings auch Zutritt in das Gebäude - der Einlass muss den Beamten per Gesetz gewährt werden. Zur Verständigung nehme man Dolmetscher mit, die Gespräche erfolgen unter Anwesenheit von Vertretern der Botschaft und verliefen „höflich und korrekt“.
Verein stellt Religion als Geschäftszweck dar
Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: Im geschützten Gewerbegebiet sind grundsätzlich religiösen Rituale verboten. Dennoch gab es vom Verein einen diesbezüglichen Antrag, der bereits abgelehnt wurde. „Dieser Verein ist als GmbH organisiert und sie gehen davon aus, dass das durchaus mit der Widmung in Einklang steht. Als Geschäftszweck der besonderen Art“, so Cech. Dazu hat die Baupolizei naturgemäß einen anderen Zugang: „Wir sehen das so, dass das Religiöse etwas anderes als der Geschäftszweck ist und dass das eben nicht im Betriebsbaugebiet möglich ist“, erklärt Cech.
Iranisches Eigentum: Diplomatisches Vorgehen nötig
Dass es sich in diesem heiklen Fall um das Eigentum eines anderen Staates handelt, sei natürlich ein Sonderfall. So könne man nicht einfach so ein Strafverfahren einleiten. Deswegen gebe es auch einen Schriftverkehr mit dem Außenministerium, um das Problem auf diplomatischem Weg zu klären. „Die Gesetze sind einzuhalten“, betont Cech, dass eine Umwidmung nicht möglich sei. Das Verfahren könnte sich jedoch bis Sommer hinziehen.
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