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Fragen und Antworten zum neuen EU-Urheberrecht

Digital
15.04.2019 16:11

Die EU-Staaten haben am Montag die umstrittene EU-Urheberrechtsreform angenommen, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht und Uploadfilter zum Schutz geistiger Rechte im Internet ermöglicht. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform.

Was soll die Reform eigentlich bringen?
Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag für neue Regeln machte, wollte sie das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. „Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten“, sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter teils großem Aufwand Inhalte, die online verbreitet werden - verdienen daran mitunter aber wenig.

Wieso ist die Reform so umstritten?
Im Zentrum der Diskussion standen vor allem zwei Dinge: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Einführung sogenannter Upload-Filter. Es ging nach Einschätzung der Kritiker um nichts weniger als die Zukunft des Internets in seiner heutigen Form. Rund fünf Millionen Menschen unterschrieben eine Petition, die sich gegen Teile der Reform richtet. Von allen Seiten wurde versucht, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Google, aber auch Wikipedia und Digitalverbände stemmten sich dagegen, Presseverlage, Medienunternehmen und Start-ups sprachen sich vehement dafür aus.

(Bild: ©bluedesign - stock.adobe.com)

Wie sieht die Einigung jetzt aus?
Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Zum anderen werden Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden. Startups sind ausgenommen. Dies gilt für Firmen, die jünger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Besucher pro Monat haben.

Was hat es mit den Upload-Filtern auf sich?
Die Gegner stoßen sich vor allem an Artikel 17 der neuen EU-Richtlinie, der ursprünglich Artikel 13 hieß, und von den Kritikern weiterhin so genannt wird. Danach müssen Plattformen wie YouTube künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach Meinung der Kritiker nur durch automatisierte Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies gleiche Zensur. Die Reform schreibt die umstrittenen Uploadfilter nicht vor. Angesichts der zu überprüfenden Datenmengen dürften sie aber kaum zu verhindern sein. Befürworter der Reform weisen die Warnung vor „Upload-Filtern“ aber als Panikmache zurück.

(Bild: flickr.com/Rego Korosi)

Warum sind viele Medien für die Reform?
Die Befürworter verweisen auf Artikel 11 der Reform, das sogenannte Leistungsschutzrecht. Danach müssen Nachrichtensuchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an Verlage zahlen. Mehr als 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende, darunter auch die APA - Austria Presse Agentur, haben im Vorfeld der EU-Abstimmung zur Unterstützung der Reform aufgerufen. Kritiker weisen darauf hin, dass das Leistungsschutzrecht die Freiheit des Internets einschränke, weil künftig für Zitate Lizenzgebühren gezahlt werden müssen.

Gegner des Leistungsschutzrechts sehen auch Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage.

Muss jetzt jeder Copyright-Gebühren zahlen?
Befürworter der Reform weisen darauf hin, dass es beim Leistungsschutzrecht Ausnahmen für Privatpersonen gibt. Somit dürfen Private weiterhin Medienartikel im Internet teilen. Dies gilt auch für Blogger. Erst wenn sie Einnahmen generieren, gilt für sie die Lizenzpflicht. Gemeinnützige Projekte wie Wikipedia dürfen somit auch aus Medienartikeln zitieren, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Ausnahmen gibt es auch für Illustrationen sowie Unterrichtszwecke. Zudem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das kostenlose Hochladen „von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen“ zu schützen. Dies umfasse auch Memes und bewegte Bilder im GIF-Format.

(Bild: ©ilkercelik - stock.adobe.com)

Welche Position vertritt Österreich?
Die Bundesregierung unterstützt die Reform, für die sie sich auch während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 stark eingesetzt hat. Sie leistete wesentliche Vorarbeiten dafür, dass im Februar ein Kompromiss zwischen Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments erzielt werden konnte. Entsprechend begrüßte Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) den Beschluss. Die FPÖ-Mandatare hatten sich bei der Abstimmung im EU-Parlament Ende März der Stimme enthalten. Die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS kritisierten die Richtlinie scharf - ebenso wie die im EU-Parlament vertretenen Grünen und die im Nationalrat vertretene Liste JETZT. Sie sehen die Freiheit des Internets in Gefahr.

Wie geht es nach der Abstimmung nun weiter?
Die Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren - also bis 2021 - von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Blümel betonte am Montag, an der nationalen Umsetzung werde umgehend nach Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt gearbeitet.

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